Amtsärztliche Untersuchungen werden von den Gesundheitsämtern der Landkreise und Kreisfreien Städte vorgenommen.


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Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus/Chóśebuz

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+49 355 612-3504
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Jahnstraße 45
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Servicezeiten

Dienstags 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr,

Donnerstags 09.00 Uhr bis 16:00 Uhr,

Montags, Mittwochs, Freitags Termine nach Vereinbarung

Hinweis: Für alle Untersuchungen sind generell Termine zu vereinbaren.


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+49 3334 2142601
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Grochwitzer Straße 20
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  • Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können individuell vereinbart werden.


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Häufig gestellte Fragen

Die Gesundheitsämter nehmen im Einzelfall Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellen hierüber Gutachten, Zeugnisse oder Bescheinigungen soweit dies durch Rechtsvorschriften vorgesehen ist bzw. in Auftrag gegeben wird.

Hierzu gehören u. a.

  • Gutachten nach dem Dienstrecht der Beamten
  • Gutachten nach dem Beihilferecht
  • Dienst- bzw. Arbeitsfähigkeit von Angestellten im öffentlichen Dienst
  • Erstellen von amtsärztlichen Zeugnissen bei Prüfungsrücktritt
  • Prüfungsfähigkeit für Kandidaten bei Staatsprüfungen
  • Begutachtung von Personen zur Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bzw. Personenbeförderung
  • Gutachten nach dem Sozialgesetzbuch
  • Gutachten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
  • Gutachten nach dem Waffengesetz
  • Gerichtsärztliche Gutachten/Untersuchungen
  • Untersuchungen/Gutachten im Ausländer- und Asylrecht

Amtsärztliche Untersuchungen werden von den Gesundheitsämtern der Landkreise und Kreisfreien Städte vorgenommen.