Dienstleistung
Amtsärztliche Begutachtung / Untersuchungen
Amtsärztliche Untersuchungen werden von den Gesundheitsämtern der Landkreise und Kreisfreien Städte vorgenommen.
Einrichtung
Amtsärztlicher Dienst
Bergstraße 1
19348 Perleberg
Dienstag 14:00 - 17:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
03867 713550
Einrichtung
Fachbereich 53 - Gesundheit
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-3504
+49 355 612-3215
Einrichtung
Gesundheitsamt
Schulweg 1b
15711 Königs Wusterhausen
03375 26-2176
03375 26-2145
Einrichtung
Landkreis Barnim - Gesundheitsamt
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Jahnstraße 45
16321 Bernau bei Berlin
Dienstags 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr,
Donnerstags 09.00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Montags, Mittwochs, Freitags Termine nach Vereinbarung
Hinweis: Für alle Untersuchungen sind generell Termine zu vereinbaren.
+49 3334 2142601
+49 3334 2141601
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
- Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
- Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Termine außerhalb dieser Sprechzeiten können individuell vereinbart werden.
03535 46-3122
Fax
+49 3535 46-3101
Sekretariat
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Lankeweg 4
14513 Teltow
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
033841 91-0
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Die Gesundheitsämter nehmen im Einzelfall Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellen hierüber Gutachten, Zeugnisse oder Bescheinigungen soweit dies durch Rechtsvorschriften vorgesehen ist bzw. in Auftrag gegeben wird.
Hierzu gehören u. a.
- Gutachten nach dem Dienstrecht der Beamten
- Gutachten nach dem Beihilferecht
- Dienst- bzw. Arbeitsfähigkeit von Angestellten im öffentlichen Dienst
- Erstellen von amtsärztlichen Zeugnissen bei Prüfungsrücktritt
- Prüfungsfähigkeit für Kandidaten bei Staatsprüfungen
- Begutachtung von Personen zur Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bzw. Personenbeförderung
- Gutachten nach dem Sozialgesetzbuch
- Gutachten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
- Gutachten nach dem Waffengesetz
- Gerichtsärztliche Gutachten/Untersuchungen
- Untersuchungen/Gutachten im Ausländer- und Asylrecht
Zuständige Stelle
Amtsärztliche Untersuchungen werden von den Gesundheitsämtern der Landkreise und Kreisfreien Städte vorgenommen.
Ausführliche Beschreibung
Die Gesundheitsämter nehmen im Einzelfall Untersuchungen und Begutachtungen vor und erstellen hierüber Gutachten, Zeugnisse oder Bescheinigungen soweit dies durch Rechtsvorschriften vorgesehen ist bzw. in Auftrag gegeben wird.
Hierzu gehören u. a.
- Gutachten nach dem Dienstrecht der Beamten
- Gutachten nach dem Beihilferecht
- Dienst- bzw. Arbeitsfähigkeit von Angestellten im öffentlichen Dienst
- Erstellen von amtsärztlichen Zeugnissen bei Prüfungsrücktritt
- Prüfungsfähigkeit für Kandidaten bei Staatsprüfungen
- Begutachtung von Personen zur Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen bzw. Personenbeförderung
- Gutachten nach dem Sozialgesetzbuch
- Gutachten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz
- Gutachten nach dem Waffengesetz
- Gerichtsärztliche Gutachten/Untersuchungen
- Untersuchungen/Gutachten im Ausländer- und Asylrecht
Zuständige Stelle
Amtsärztliche Untersuchungen werden von den Gesundheitsämtern der Landkreise und Kreisfreien Städte vorgenommen.