Dienstleistung
Vorkaufsrechtbescheinigung
Unter welchen Umständen steht der Gemeinde ein Vorkaufsrecht für Grundstücke zu?
Baustraße 56
16775 Gransee
Mo. geschlossen
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Fr. geschlossen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
03306 751-102
03306 751-231
Britta Franzen
03306 751-232
Kerstin Funke
Einrichtung
Fachbereich 23 - Immobilien
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-2960
Einrichtung
Fachdienst Stadtentwicklung / Bauordnung
Karl-Marx-Straße 1
16259 Bad Freienwalde (Oder)
Dienstag: 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Freitag: 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
Einrichtung
Gemeinde Uckerland - Liegenschaften
Hauptstraße 35
17337 Uckerland
Mo. 08:30 - 11:30 Uhr
Di. 08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 17:30 Uhr
Do. 08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr
Fr. 08:30 - 11:30 Uhr
039745 86115
Einrichtung
Planung, Bauordnung, Liegenschaften und Grün
Puschkinstraße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin
033638 2602
033638 85-200
Einrichtung
SG Stadtplanung
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Einrichtung
Stadt Bernau bei Berlin - Stadtplanungsamt
Bürgermeisterstraße 25
16321 Bernau bei Berlin
Dienstag 08:30 - 12:00, 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
03338 365105
03338 365197
Einrichtung
Stadt Ludwigsfelde - Fachdienst Stadtentwicklung
Rathausstraße 3
14974 Ludwigsfelde
Sprechzeiten, ohne Terminbuchung:
Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Sprechzeiten, nur mit vorheriger Terminvereinbarung:
Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
03378 827-124
03378 827-216
Einrichtung
Wohnungswesen
August-Bebel-Straße 10
19322 Wittenberge
Dienstag 9:00-11:30 Uhr und 13:00-17:30 Uhr
Donnerstag 9:00-11:30 Uhr und 13:00-15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
03877 951-123
03877 951-171
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Antragsverfahren und Bedeutung einer Vorkaufsrechtsbescheinigung
Der Gemeinde obliegt ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Sie erhält dadurch die Möglichkeit, den Käufer aus dem Vertrag zu drängen und selbst an seine Stelle zu treten, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung langfristig zu sichern.
Im Rahmen von Grundstücks- und Immobilienkaufgeschäften ist es oft erforderlich, bei der Gemeinde, in deren Geltungsbereich das Kaufobjekt liegt, eine Bescheinigung zu beantragen, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses ggf. ausgeübt wird. Sofern die Gemeinde von ihrem Recht kein Gebrauch macht (Regelfall), wird ein gebührenpflichtiges Negativattestat ausgestellt.
Schlagwörter
Verkauf (Liegenschaften), Ankauf (Liegenschaften), Vorkaufsrecht, Grundstücke, Verkauf, Grundstückskauf
Ausführliche Beschreibung
Antragsverfahren und Bedeutung einer Vorkaufsrechtsbescheinigung
Der Gemeinde obliegt ein gesetzliches Vorkaufsrecht. Sie erhält dadurch die Möglichkeit, den Käufer aus dem Vertrag zu drängen und selbst an seine Stelle zu treten, um eine geordnete städtebauliche Entwicklung langfristig zu sichern.
Im Rahmen von Grundstücks- und Immobilienkaufgeschäften ist es oft erforderlich, bei der Gemeinde, in deren Geltungsbereich das Kaufobjekt liegt, eine Bescheinigung zu beantragen, ob ein Vorkaufsrecht besteht und ob dieses ggf. ausgeübt wird. Sofern die Gemeinde von ihrem Recht kein Gebrauch macht (Regelfall), wird ein gebührenpflichtiges Negativattestat ausgestellt.