Wenn Sie Maßnahmen oder Veränderungen an Denkmalen planen, benötigen Sie eine Genehmigung von der zuständigen Denkmalschutzbehörde.


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Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/81 79/81
14469 Potsdam
Servicezeiten

Sie können sich uneingeschränkt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an uns wenden.

Besprechungstermine und Termine zur Einsicht in Bauakten und Pläne können individuell und vorab grundsätzlich für jeden Tag während der üblichen Bürozeiten (Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr) vereinbart werden. 


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0331 2891155
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04916 Herzberg (Elster)
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  • Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr

außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung


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+49 3535 46-2657
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Sachgebietsleitung, Baudenkmalpflege, Fördermittel
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Baudenkmale
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Bodendenkmale

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15711 Königs Wusterhausen

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03375 26-2422
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Eisenbahnstraße 13-14
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Montag - geschlossen

Dienstag - 08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch - geschlossen

Donnerstag - 08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr

Freitag - 08:00 - 12:00 Uhr


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03327 783190

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Karl-Marx-Str. 1
17291 Prenzlau
Servicezeiten

allgemeine Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr

Fr. 08:00 - 11:30 Uhr

Hinweis:

Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!


Fax
03984 70-2399
Hinweis
Sekretariat
Telefon
03984 70-1363

Adresse
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus/Chóśebuz

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+49 355 612-4303
Telefon
+49 355 612-4315

Adresse
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Adresse
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
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Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Servicezeiten

Di. 09:00 - 12:00 Uhr  und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Hinweis:

Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.


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Dienstag 9 bis 18 Uhr

Termine nach Vereinbarung


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+49 3334 2141387

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Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
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Dienstag
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13.00 - 18.00 Uhr


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Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr


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03338 365344

Häufig gestellte Fragen

Erlöschen der Genehmigung bei nicht erfolgtem Baubeginn: 4 Jahre nach Genehmigung

(einmalige Verlängerung um bis zu 2 Jahre auf schriftlichen Antrag)


je nach Aufwand und Umfang der geplanten Maßnahme


Wollen Sie ein Denkmal instandsetzen, modernisieren, umgestalten, verändern oder anderweitig in den Denkmalbestand eingreifen? Hierfür ist eine Genehmigung der unteren Denkmalschutzbehörde notwendig.

Planen Sie baugenehmigungspflichtige Maßnahmen nach der Brandenburgischen Bauordnung, wird die untere Denkmalschutzbehörde über das Bauaufsichtsamt im Baugenehmigungsverfahren beteiligt. In diesem Fall schließt die Baugenehmigung automatisch eine Änderungsgenehmigung von der zuständigen Denkmalschutzbehörde mit ein.


Jede Maßnahme ist detailliert darzustellen. Sie sollten alle Unterlagen einreichen, die zur Beurteilung Ihres Vorhabens möglichst umfassend beitragen. Dies können sein:

  • Pläne (z.B. Lage, Grundrisse, Ansichten, Schnittdarstellungen)
  • Dokumentationen
  • Fotografien
  • Gutachten oder Voruntersuchungen
  • Kosten- und Wirtschaftlichkeitsberechnungen

Hinweis: Wenden Sie sich frühzeitig an die untere Denkmalschutzbehörde. Diese teilt Ihnen mit, welche Unterlagen für Ihr Genehmigungsverfahren erforderlich sind.


Sie erhalten die Genehmigung in der Regel, wenn:

  • die beantragte Maßnahme nach denkmalpflegerischen Grundsätzen durchgeführt werden soll oder
  • den Belangen des Denkmalschutzes entgegenstehende öffentliche oder private Interessen überwiegen und diese nicht auf andere Weise oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand berücksichtigt werden können (vgl. § 9 Abs.2 BbgDSchG).

  • Füllen Sie den Antrag entweder online aus oder drucken Sie sich das PDF-Formular aus.
  • Fügen Sie alle nötigen Unterlagen hinzu.
  • Reichen Sie die Antragsunterlagen rechtzeitig vor Beginn der geplanten Maßnahmen bei der zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde ein.
  • Per Post erhalten Sie dann die Genehmigung oder gegebenenfalls eine Information über die Ablehnung Ihres Antrags.

Klage vor dem Verwaltungsgericht


Formulare: Antrag
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Denkmale (Hinweise für geplante Veränderung) - Merkblatt
FormularDokLink


Fachaufsätze zu Denkmalschutz und Denkmalpflege in Potsdam
FormularDokLink


Organigramm "Arbeitsabläufe im denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren"
FormularDokLink


Werbeanlagen an Denkmalen - Merkblatt
FormularDokLink

Falls Sie Werbeanlagen an Denkmalen anbringen möchten, benötigen Sie auch eine Genehmigung.


Zuständig im Land Brandenburg ist die untere Denkmalschutzbehörde der Landkreise und kreisfreien Städte