Dienstleistung
Leistungen der Sozialhilfe als Gesundheitsberatung bei Familien mit Säuglingen
Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten und gerade ein Baby bekommen haben, trägt das Sozialamt die Kosten für Beratungsgespräche.
Einrichtung
Fachbereich 50 - Soziales
Thiemstraße 37
03050 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-134801
+49 355 612-4800
Einrichtung
Landkreis Oberhavel - Fachbereich Soziales
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Montag und Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr*
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr*
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr*
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
* nur mit vorheriger Terminvereinbarung
03301 601-80450
03301 601-3300
Einrichtung
Sozialamt - Sozialleistungen zum Lebensunterhalt
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
- Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
+49 3535 46-3126
+49 3535 46-3123
Sachgebietsleitung
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Viele Eltern erleben in den ersten Lebensmonaten und -jahren ihres Kindes Situationen, die sie verunsichern, besorgt machen oder überfordern.
Die Gesundheitshilfe bietet Müttern und Vätern Beratung zum Beispiel bei Fragen wie:
- unstillbarem Schreien und häufiger Unruhe des Säuglings
- Ein und Durchschlafschwierigkeiten
- Probleme beim Stillen, Füttern und Essen
- Verhaltensauffälligkeiten wie übermäßig starke Wut und Trotzanfälle, Ängstlichkeit oder Aggressivität, Spielunlust
- Trennungsängsten und schwierigkeiten
- angespannter familiärer Situation
- Beziehungsproblemen
- Überforderung, Unsicherheit und Erschöpfung
- Wochenbettdepression
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,
- die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,
- eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt
- und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Zuständige Stelle
Sozialamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt
Schlagwörter
Beratung, Gesundheitsdienst, Familien, Säuglinge, Gesundheitshilfe, Beratung, Gesundheitshilfe, Gesundheitsdienst, Säuglinge, Familien
Ausführliche Beschreibung
Viele Eltern erleben in den ersten Lebensmonaten und -jahren ihres Kindes Situationen, die sie verunsichern, besorgt machen oder überfordern.
Die Gesundheitshilfe bietet Müttern und Vätern Beratung zum Beispiel bei Fragen wie:
- unstillbarem Schreien und häufiger Unruhe des Säuglings
- Ein und Durchschlafschwierigkeiten
- Probleme beim Stillen, Füttern und Essen
- Verhaltensauffälligkeiten wie übermäßig starke Wut und Trotzanfälle, Ängstlichkeit oder Aggressivität, Spielunlust
- Trennungsängsten und schwierigkeiten
- angespannter familiärer Situation
- Beziehungsproblemen
- Überforderung, Unsicherheit und Erschöpfung
- Wochenbettdepression
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,
- die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,
- eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt
- und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Zuständige Stelle
Sozialamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt