Wenn Sie Sozialhilfe oder Grundsicherung erhalten und gerade ein Baby bekommen haben, trägt das Sozialamt die Kosten für Beratungsgespräche.


Adresse
Thiemstraße 37
03050 Cottbus/Chóśebuz

Fax
+49 355 612-134801
Telefon
+49 355 612-4800

Adresse
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Montag und Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr*

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr*

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr*

Freitag
09.00 - 12.00 Uhr

* nur mit vorheriger Terminvereinbarung

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
03301 601-80450
Telefon
03301 601-3300

Ansprechpartner
Adresse
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

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+49 3535 46-3126
Telefon
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Hinweis
Sachgebietsleitung

Häufig gestellte Fragen

Viele Eltern erleben in den ersten Lebensmonaten und -jahren ihres Kindes Situationen, die sie verunsichern, besorgt machen oder überfordern.

Die Gesundheitshilfe bietet Müttern und Vätern Beratung zum Beispiel bei Fragen wie:

  • unstillbarem Schreien und häufiger Unruhe des Säuglings
  • Ein und Durchschlafschwierigkeiten
  • Probleme beim Stillen, Füttern und Essen
  • Verhaltensauffälligkeiten wie übermäßig starke Wut und Trotzanfälle, Ängstlichkeit oder Aggressivität, Spielunlust
  • Trennungsängsten und schwierigkeiten
  • angespannter familiärer Situation
  • Beziehungsproblemen
  • Überforderung, Unsicherheit und Erschöpfung
  • Wochenbettdepression

  • Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
  • Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)

Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.


Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,

  • die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,
  • eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse (§ 264 Abs. 4 SGB V) nicht in Betracht kommt
  • und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.

Sozialamt des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt


Beratung, Gesundheitshilfe, Gesundheitsdienst, Säuglinge, Familien