Wenn Sie Arbeiten an einem öffentlichen Kanalnetz für Abwasser durchführen, sind diese der unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Haben Sie eine größere Gewerbefläche und müssen Abwasser beseitigen, ist dies ebenfalls der unteren Wasserbehörde anzuzeigen.


Adresse
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr

außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung


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+49 3535 46-2657
Telefon
+49 3535 46-9309
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Kläranlagen
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+49 3535 46-9350
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wassergefährdende Stoffe, Heizölverbraucheranlagen
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+49 3535 46-9353
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Betriebswasserwirtschaft
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Erdaufschlüsse
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Gewässerunterhaltung
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Gewässerunterhaltung
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+49 3535 46-9329
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Niederschlagsentwässerung
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Überschwemmungsgebiete

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Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz

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Telefon
+49 355 612-2755

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Postfach 1138
14801 Bad Belzig
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Am Teltowkanal 7
14513 Teltow

Telefon
03328 318388

Häufig gestellte Fragen

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge der Unterlagen. Bei vollständigen Unterlagen ca. 4 Wochen ab Antragseingang.
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

  • Die Pläne zur Erstellung oder wesentlichen Veränderung sowie der Betrieb von Kanalisationsnetzen (Kanalnetz für Schmutz und Regenwasser) für die öffentliche Abwasserbeseitigung oder die private Abwasserbeseitigung von befestigten gewerblichen Flächen, die größer als drei Hektar sind und die unmittelbar in ein Gewässer einmünden, bedürfen der Anzeige bei der unteren Wasserbehörde.
  • Dies gilt auch für die am 16. Juli 1994 bereits bestehenden Kanalisationsnetze.

  • Ausgefüllte Formblätter nach KanalnetzAnzeigeVV
  • Entsprechende Anlagen und Nachweise gemäß der Formblätter 14

  • Ausführungs bzw. Genehmigungsplanung zu Bauvorhaben
  • Einverständnis des Kanalnetzbetreibers

Der Antrag bei der unteren Wasserbehörde muss 1 Monat vor Beginn der Baumaßnahme vorliegen. Die eingereichten Unterlagen werden geprüft und gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis erstellt, wenn keine weitergehenden Anforderungen zu stellen sind. Ansonsten ergeht ein wasserrechtlicher Bescheid mit entsprechenden Auflagen.


Formulare vorhanden: ja

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein


Die Bearbeitungsfristen sind bei der Anzeige mit zu berücksichtigen.


Kreisfreie Städte und Landkreise


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