Dienstleistung
Anzeige von Kanalnetzen/Abwasseranlagen
Wenn Sie Arbeiten an einem öffentlichen Kanalnetz für Abwasser durchführen, sind diese der unteren Wasserbehörde anzuzeigen. Haben Sie eine größere Gewerbefläche und müssen Abwasser beseitigen, ist dies ebenfalls der unteren Wasserbehörde anzuzeigen.
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
- Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr
- Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr
außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung
+49 3535 46-2657
+49 3535 46-9309
Kläranlagen
+49 3535 46-9350
wassergefährdende Stoffe, Heizölverbraucheranlagen
+49 3535 46-9353
Betriebswasserwirtschaft
+49 3535 46-9331
Erdaufschlüsse
+49 3535 46-2632
Gewässerunterhaltung
+49 3535 46-9327
Gewässerunterhaltung
+49 3535 46-9329
Niederschlagsentwässerung
+49 3535 46-2628
Überschwemmungsgebiete
Einrichtung
Fachbereich 72 - Umwelt und Natur
Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-132704
+49 355 612-2755
Puschkinplatz 12
15306 Seelow
Einrichtung
Landkreis Potsdam-Mittelmark - Team Wasser
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Am Teltowkanal 7
14513 Teltow
03328 318388
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Antragsfrist:
1 Monat
Welche Gebühren fallen an?
Tarifstelle: 5.1.5.1.3
Verwaltungsgebühr:
EUR 300,00 - 2.500,00
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gebomugv
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge der Unterlagen. Bei vollständigen Unterlagen ca. 4 Wochen ab Antragseingang.
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Ausführliche Beschreibung
- Die Pläne zur Erstellung oder wesentlichen Veränderung sowie der Betrieb von Kanalisationsnetzen (Kanalnetz für Schmutz und Regenwasser) für die öffentliche Abwasserbeseitigung oder die private Abwasserbeseitigung von befestigten gewerblichen Flächen, die größer als drei Hektar sind und die unmittelbar in ein Gewässer einmünden, bedürfen der Anzeige bei der unteren Wasserbehörde.
- Dies gilt auch für die am 16. Juli 1994 bereits bestehenden Kanalisationsnetze.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllte Formblätter nach KanalnetzAnzeigeVV
- Entsprechende Anlagen und Nachweise gemäß der Formblätter 14
Voraussetzungen
- Ausführungs bzw. Genehmigungsplanung zu Bauvorhaben
- Einverständnis des Kanalnetzbetreibers
Verfahrensablauf
Der Antrag bei der unteren Wasserbehörde muss 1 Monat vor Beginn der Baumaßnahme vorliegen. Die eingereichten Unterlagen werden geprüft und gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis erstellt, wenn keine weitergehenden Anforderungen zu stellen sind. Ansonsten ergeht ein wasserrechtlicher Bescheid mit entsprechenden Auflagen.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Formulare
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise (Besonderheiten)
Die Bearbeitungsfristen sind bei der Anzeige mit zu berücksichtigen.
Zuständige Stelle
Kreisfreie Städte und Landkreise
Schlagwörter
Abwasseranlage, Abwasserbeseitigung, Schmutzwasserkanal, Regenwasserkanal, Mischwasserkanal, öffentliches Kanalnetz, Kanalisationsnetz, öffentliche Abwasserbeseitigung, private Abwasserbeseitigung
Welche Fristen muss ich beachten?
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühr: EUR 300,00 - 2.500,00
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gebomugv
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Ausführliche Beschreibung
- Die Pläne zur Erstellung oder wesentlichen Veränderung sowie der Betrieb von Kanalisationsnetzen (Kanalnetz für Schmutz und Regenwasser) für die öffentliche Abwasserbeseitigung oder die private Abwasserbeseitigung von befestigten gewerblichen Flächen, die größer als drei Hektar sind und die unmittelbar in ein Gewässer einmünden, bedürfen der Anzeige bei der unteren Wasserbehörde.
- Dies gilt auch für die am 16. Juli 1994 bereits bestehenden Kanalisationsnetze.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllte Formblätter nach KanalnetzAnzeigeVV
- Entsprechende Anlagen und Nachweise gemäß der Formblätter 14
Voraussetzungen
- Ausführungs bzw. Genehmigungsplanung zu Bauvorhaben
- Einverständnis des Kanalnetzbetreibers
Verfahrensablauf
Der Antrag bei der unteren Wasserbehörde muss 1 Monat vor Beginn der Baumaßnahme vorliegen. Die eingereichten Unterlagen werden geprüft und gegebenenfalls eine wasserrechtliche Erlaubnis erstellt, wenn keine weitergehenden Anforderungen zu stellen sind. Ansonsten ergeht ein wasserrechtlicher Bescheid mit entsprechenden Auflagen.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Formulare
Formulare vorhanden: ja
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise (Besonderheiten)
Die Bearbeitungsfristen sind bei der Anzeige mit zu berücksichtigen.
Zuständige Stelle
Kreisfreie Städte und Landkreise