Ansprechpartner


Frau Ulrike Eckert

Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

(01. März und 30. September)


Adresse
Baustraße 56
16775 Gransee
Servicezeiten

Mo. geschlossen

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

Fr. geschlossen

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Telefon
03306 751-656
Hinweis
Sebastian Honl

Adresse
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr

außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung


Fax
+49 3535 46-2657
Telefon
+49 3535 46-9301

Postfach
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Adresse
Am Teltowkanal 7
14513 Teltow
Servicezeiten

Montag nach Vereinbarung

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch nach Vereinbarung

Donnerstag nach Vereinbarung

Freitag nach Vereinbarung


Telefon
03328 318388

Adresse
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Servicezeiten

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

sowie telefonischer Vereinbarung


Fax
03562 986-17088
Telefon
03562 986-17001

Adresse
Bergstraße 1
19348 Perleberg
Servicezeiten
  • Montag 09:00 -15:00 Uhr
  • Dienstag 09:00 -18:00 Uhr
  • Mittwoch 09:00 -15:00 Uhr
  • Donnerstag 09:00 -15:00 Uhr
  • Freitag 09:00 -12:00 Uhr

Telefon
03876 713-731
Hinweis
Sachbereichsleitung

Adresse
Bergstraße 1
19348 Perleberg
Servicezeiten
  • Montag 09:00 -15:00 Uhr
  • Dienstag 09:00 -18:00 Uhr
  • Mittwoch 09:00 -15:00 Uhr
  • Donnerstag 09:00 -15:00 Uhr
  • Freitag 09:00 -12:00 Uhr

Häufig gestellte Fragen

Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt. 

Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.


Untere Naturschutzbehörde des jeweiligen Landkreises bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt, Gemeinden


Baum, Fällen, Naturschutz, Ausnahmegenehmigung, Artenschutz, Schnitt, Bäume, Landschaftsbestandteil