Dienstleistung
Wahlhelfer Anmeldung
Sie wollen sich freiwillig als Wahlhelfer oder Wahlhelferin melden? Hier erfahren Sie Näheres.
Einrichtung
553 Bereich Statistik und Wahlen
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81 79/81
14469 Potsdam
Nach Vereinbarung
0331 2893880
0331 2891247
(statistischer Auskunftsdienst)
Einrichtung
Abteilung Bürgerdienste, Sicherheit und Ordnung
Baustraße 56
16775 Gransee
Mo. geschlossen
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Fr. geschlossen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
03306 751-102
Einrichtung
Bürgerservice
Plantagenplatz 9
14542 Werder (Havel)
Eisenbahnstraße 13/14
14542 Werder (Havel)
Montag
(mit Terminvereinbarung)
08:00 - 13:00 Uhr
Dienstag
(ohne Terminvereinbarung)
10:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag (mit Terminvereinbarung)
08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag
(mit Terminvereinbarung)
08:00 - 12:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat (ohne Terminvereinbarung)
09:00 - 12:00 Uhr
Die Samstagssprechzeit vom 04.04.2026 wird auf den 11.04.2026 verschoben.
Die Samstagssprechzeit vom 02.05.2026 wird auf den 09.05.2026 verschoben.
03327 783159
03327 7830
Dorfaue 1
15566 Schöneiche bei Berlin
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis: Weitere Termine nach Vereinbarung möglich.
030 643304-155
030 643304-123
Einrichtung
Landkreis Elbe-Elster - Kreiswahlleitung
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
03535 46-1338
03535 46-1325
Einrichtung
Sachgebiet Organisation
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs:
- Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
- Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.
03391 355-200
Einrichtung
Standesamt, Wahlen
Rathausstraße 7
14669 Ketzin/Havel
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Hinweise:
Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.
+49 33233 720199
+49 33233 720118
Einrichtung
Team Wahlen
Karl-Marx-Straße 69
03044 Cottbus/Chóśebuz
Einrichtung
Wahlen
Hans-Striegelski-Straße 5
15562 Rüdersdorf bei Berlin
033638 85400
Einrichtung
Zentraler Service
Am Markt 8
03253 Doberlug-Kirchhain
Montag: 9:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: 9:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 9:00 - 12:00 Uhr
035322 2271
035322 390
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl
Ausführliche Beschreibung
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
- Ausgabe der Stimmzettel,
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
- Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.
Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”).
Erforderliche Unterlagen
Angabe der personenbezogenen Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich beim Wahlamt an.
- Die Wahlbehörde bzw. die Wahlleitung beruft Sie in den Wahlvorstand.
Weiterführende Informationen
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters
https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html
Weitere Informationen für das Land Brandenburg:
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Landeswahlleiters
Internetseite des Bundeswahlleiters
Zuständige Stelle
kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinde, Amt, Verbandsgemeinde (Wahlbehörde)
Schlagwörter
Anmeldung, Bundestagswahl, Kommunalwahl, Landtagswahl, Wahlhelfer, Europawahl, Wahlvorstand, Wähler, Wählerin, Wahl, melden, Anmelden, Beisitzer, Beisitzerin, Wahlhelferin
Welche Fristen muss ich beachten?
möglichst frühzeitig im Vorfeld einer Wahl
Ausführliche Beschreibung
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden am Wahltag als Mitglieder der Wahlvorstände bei der Durchführung der Wahl im Wahlraum eingesetzt. Zu ihren Aufgaben zählen beispielsweise:
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
- Ausgabe der Stimmzettel,
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
- Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer beziehungsweise als Wahlhelferin ist ein Ehrenamt. Sie müssen Ihr Amt unparteiisch wahrnehmen und sind zur Verschwiegenheit über die Ihnen bei Ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet. Sie dürfen Ihr Gesicht während der Ausübung nicht verhüllen.
Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen werden von der Gemeindewahlbehörde bestellt. Bevorzugt werden Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen, die sich freiwillig zu diesem Ehrenamt melden.
Ehrenamtlich tätige Wahlhelfer beziehungsweise Wahlhelferinnen erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (sogenanntes “Erfrischungsgeld”).
Erforderliche Unterlagen
Angabe der personenbezogenen Daten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnanschrift
Voraussetzungen
Es muss folgende Voraussetzung erfüllt sein:
- Sie sind selbst wahlberechtigt.
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Sie melden sich beim Wahlamt an.
- Die Wahlbehörde bzw. die Wahlleitung beruft Sie in den Wahlvorstand.
Weiterführende Informationen
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/verfassung/wahlhelfer/wahlhelfer-liste.html
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Bundeswahlleiters
https://www.bundeswahlleiter.de/service/glossar/w/wahlhelfer.html
Weitere Informationen für das Land Brandenburg:
Informationen zur Tätigkeit als Wahlhelfer oder Wahlhelferin auf der Internetseite des Landeswahlleiters
Internetseite des Bundeswahlleiters
Zuständige Stelle
kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinde, Amt, Verbandsgemeinde (Wahlbehörde)