Dienstleistung
Aufgrabung im öffentlichen Raum Erlaubnis
Wenn Sie im Rahmen eines Bauvorhabens die Aufgrabung von öffentlichen Flächen beabsichtigen, müssen Sie vorab einen Aufgrabeschein beantragen.
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
- Di. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 17:00 Uhr
- Do. 08:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
darüber hinaus nach Terminvereinbarung möglich
03535 46-2634
+49 3535 46-1305
Einrichtung
Ordnung und Sicherheit
Schillerstraße 1
15738 Zeuthen
Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung
+49 33762 753547
+49 33762 753536
+49 33762 753535
Einrichtung
Straßenbewirtschaftung
Eisenbahnstraße 13-14
14542 Werder (Havel)
Montag - geschlossen
Dienstag - 08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag - 08:00 - 12:00 Uhr
Einrichtung
Tiefbau
Rathausstraße 29
14669 Ketzin/Havel
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Hinweise:
Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.
+49 33233 720199
+49 33233 720720
Einrichtung
Tiefbauamt
Eisenbahnstraße 13-14
14542 Werder (Havel)
Montag - geschlossen
Dienstag - 08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag - 08:00 - 12:00 Uhr
03327 783180
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühren gemäß kommunaler Satzung
Ausführliche Beschreibung
Mit dem Aufgrabeschein erhalten Sie die Zustimmung des Straßenbaulastträgers, das Bauvorhaben auf seinem Grund durchzuführen. Der Straßenbaulasttäger registriert das Bauvorhaben und hat damit die Möglichkeit, während oder nach Abschluss der Baumaßnahme sowie nach Ende der Gewährleistungsfrist die ordnungsgemäße Wiederherstellung zu überprüfen.
Mit jeder Aufgrabung werden Zustand und Qualität des Verkehrsraumes verändert. Zur Minimierung von Folgekosten für die Allgemeinheit ist die Koordinierung von Aufgrabungen wichtig und zur Feststellung von Gewährleistungsansprüchen muss der Auftraggeber der Aufgrabung bekannt sein.
Für alle Beteiligten wird mehr Rechtssicherheit geschaffen, da für den Aufgrabungsort eine Dokumentation der Eingriffe vorliegt, aus der Recht und Pflichten der Beteiligten abgeleitet werden können.
Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Der Aufgrabeschein ist von der bauausführenden Firma auf der Arbeitsstelle zu Kontrollzwecken bereitzuhalten.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis ist rechtzeitig vor dem Beginn der Baumaßnahme zu beantragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Aufgrabeschein ersetzt nicht weitere erforderliche Genehmigungen, wie zum Beispiel verkehrsrechtliche Anordnungen.
Zuständige Stelle
Kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinde
Schlagwörter
Aufgrabeschein, Aufgrabung, Aufgrabeschein, Aufgrabung
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungsgebühren gemäß kommunaler Satzung
Ausführliche Beschreibung
Mit dem Aufgrabeschein erhalten Sie die Zustimmung des Straßenbaulastträgers, das Bauvorhaben auf seinem Grund durchzuführen. Der Straßenbaulasttäger registriert das Bauvorhaben und hat damit die Möglichkeit, während oder nach Abschluss der Baumaßnahme sowie nach Ende der Gewährleistungsfrist die ordnungsgemäße Wiederherstellung zu überprüfen.
Mit jeder Aufgrabung werden Zustand und Qualität des Verkehrsraumes verändert. Zur Minimierung von Folgekosten für die Allgemeinheit ist die Koordinierung von Aufgrabungen wichtig und zur Feststellung von Gewährleistungsansprüchen muss der Auftraggeber der Aufgrabung bekannt sein.
Für alle Beteiligten wird mehr Rechtssicherheit geschaffen, da für den Aufgrabungsort eine Dokumentation der Eingriffe vorliegt, aus der Recht und Pflichten der Beteiligten abgeleitet werden können.
Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen sind daher grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Der Aufgrabeschein ist von der bauausführenden Firma auf der Arbeitsstelle zu Kontrollzwecken bereitzuhalten.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis ist rechtzeitig vor dem Beginn der Baumaßnahme zu beantragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Aufgrabeschein ersetzt nicht weitere erforderliche Genehmigungen, wie zum Beispiel verkehrsrechtliche Anordnungen.
Zuständige Stelle
Kreisfreie Stadt, amtsfreie Gemeinde