Dienstleistung
Förderung von Projekten der Familienförderung
Wie beantragen Sie Fördergelder für Projekte der Familienförderung?
Riesaer Straße 19
04924 Bad Liebenwerda
- Dienstag 08:00 bis 11:30 und 13:00 bis 17:00
- Donnerstag 08:00 bis 11:30 und 13:00 bis 16:00
- Freitag 08:00 bis 11:00
oder nach Terminvereinbarung
+49 35341 97-8709
Bad Liebenwerda
+49 3531 502-6305
Finsterwalde
+49 35341 97-7682
Sachgebietsleitung
+49 35341 97-8702
Sekretariat
+49 35341 97-8733
Hotline FuD Bad Liebenwerda
+49 3531 502-6333
Hotline FuD Finsterwalde
Einrichtung
Fachbereich 51 - Jugendamt
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-3510
Einrichtung
Landkreis Elbe-Elster - Netzwerk gesunde Kinder
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
03535 46-2639
Netzwerkkoordination
Puschkinplatz 12
15306 Seelow
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Sachverhalt unterschiedlich ausfallen.
Ausführliche Beschreibung
Einige Landkreise / kreisfreie Städte fördern auf der Grundlage des § 16 SGB VIII (Sozialgesetzbuch – Achtes Buch- Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie- Projekte der Familienförderung. Ziel dieser Förderung ist es, im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen dem Träger der öffentlichen und Trägern der freien Jugendhilfe, Familien den Zugang an präventiven Angeboten in den Bereichen der Familienbildung, Familienberatung sowie der Familienfreizeit und Familienerholung zu ermöglichen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular Jahresprojekte oder Mikroprojekte
- Kosten und Finanzierungsplan
- Konzeption der zur fördernden Maßnahme/Projekt
- Mittelabrufe
- Verwendungsnachweis nach Beendigung der Maßnahme
Voraussetzungen
- Antragsberechtig sind anerkannte, ortsansässige Träger der freien Jugendhilfe im Leistungsbereich Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie sowie der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Förderfähig sind Antragsteller, wenn sie die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllt und die Beachtung der Grundsätze und Maßstäbe der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung nach § 79a gewährleisten, die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bieten, gemeinnützige Ziele verfolgen, eine angemessene Eigenleistung erbringen und die Gewährung für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Förderung laufender oder bereits abgeschlossener Maßnahmen ist nicht möglich.
Zuständige Stelle
Jugendämter der Landkreise/ kreisfreien Städte
Schlagwörter
Förderung, Antrag, Zuwendung, Familienerholung, Familienbildung, Familienberatung, Familienfreizeit, Frühe Hilfen, Mikroprojekt
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Sachverhalt unterschiedlich ausfallen.
Ausführliche Beschreibung
Einige Landkreise / kreisfreie Städte fördern auf der Grundlage des § 16 SGB VIII (Sozialgesetzbuch – Achtes Buch- Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie- Projekte der Familienförderung. Ziel dieser Förderung ist es, im Rahmen einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen dem Träger der öffentlichen und Trägern der freien Jugendhilfe, Familien den Zugang an präventiven Angeboten in den Bereichen der Familienbildung, Familienberatung sowie der Familienfreizeit und Familienerholung zu ermöglichen.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular Jahresprojekte oder Mikroprojekte
- Kosten und Finanzierungsplan
- Konzeption der zur fördernden Maßnahme/Projekt
- Mittelabrufe
- Verwendungsnachweis nach Beendigung der Maßnahme
Voraussetzungen
- Antragsberechtig sind anerkannte, ortsansässige Träger der freien Jugendhilfe im Leistungsbereich Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie sowie der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe
- Förderfähig sind Antragsteller, wenn sie die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme erfüllt und die Beachtung der Grundsätze und Maßstäbe der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung nach § 79a gewährleisten, die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bieten, gemeinnützige Ziele verfolgen, eine angemessene Eigenleistung erbringen und die Gewährung für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.
Verfahrensablauf
- Sie stellen einen schriftlichen Antrag.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Hinweise (Besonderheiten)
Eine Förderung laufender oder bereits abgeschlossener Maßnahmen ist nicht möglich.
Zuständige Stelle
Jugendämter der Landkreise/ kreisfreien Städte