Ansprechpartner


Herr Gregor Beyer

Wenn Ihr Jagdschein abhandengekommen ist, können Sie sich ein Ersatzdokument ausstellen lassen.


Adresse
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr

Fax
+49 3535 46-4448
Telefon
+49 3535 46-4404
Hinweis
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
Telefon
+49 3535 46-4419
Hinweis
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
Telefon
+49 3535 46-4458
Hinweis
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde

Adresse
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Servicezeiten

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

sowie telefonischer Vereinbarung


Fax
03562 986-17088
Telefon
03562 986-17001

Adresse
Karl-Marx-Str. 1
17291 Prenzlau
Servicezeiten

allgemeine Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr

Fr. 08:00 - 11:30 Uhr

Hinweis:

Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!


Fax
03984 70-4599
Telefon
03984 70-1668

Adresse
Karl-Marx-Str. 1
17291 Prenzlau
Servicezeiten

allgemeine Öffnungszeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr

Fr. 08:00 - 11:30 Uhr

Hinweis:

Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!


Fax
03984 70-4032
Telefon
03984 70-3332

Adresse
Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz

Telefon
03556122717

Adresse
Berliner Str. 49
19348 Perleberg
Servicezeiten

 Montag                 08:30 - 11:30 und 12:30 - 14:30                        

 Dienstag              08:30 - 11:30 und 12:30 - 17:30

 Mittwoch              geschlossen

 Donnerstag          08:30 - 11:30 und 12:30 - 14:30  

 Freitag                 08:30 - 11:30                                                    


Telefon
03876 713-462

Häufig gestellte Fragen

Geltungsdauer: 1 bis 3 Jahre
Geltungsdauer: 14 Tage

Wenn Sie in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie Ihren Jagdschein.

Sollte Ihr Jagdschein abhandengekommen sein, so können Sie bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde einen Ersatz beantragen.

Dieses Ersatzdokument können Sie für einen Jahres-, Tages- und für Jugendjagdscheine beantragen.


  • Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelles Lichtbild

  • Ihnen wurde bereits ein Jagdschein ausgestellt.
  • Sie haben Ihren Jagdschein verloren.
  • Den Verlust Ihres Jagdscheins haben Sie unverzüglich bei der zuständigen Behörde gemeldet.

ggf. Kopie des bereits erstellten Jagdscheins


Auch für einen verlorengegangenen Jugendjagdschein können Sie einen Ersatz beantragen.


Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.


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