Dienstleistung
Jagdschein Erteilung Jahresjagdschein
Wenn Sie jagen möchten, müssen Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Jahresjagdschein von der zuständigen Behörde ausstellen lassen.
Einrichtung
Fachbereich 72 - Umwelt und Natur
Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-132704
+49 355 612-2755
An der Lanfter 5
04916 Herzberg (Elster)
- Dienstag und Donnerstag: 8 bis 12 und 13 bis 17 Uhr
+49 3535 46-4448
+49 3535 46-4404
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
+49 3535 46-4419
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
+49 3535 46-4458
Sachbearbeiter/in Jagd- und Fischereibehörde
Einrichtung
Sachgebiet Naturschutz, Jagd- u. Fischereiwesen
allgemeine Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr
Fr. 08:00 - 11:30 Uhr
Hinweis:
Bitte beachten Sie gegebenenfalls abweichende Öffnungs- und Sprechzeiten in einzelnen Ämtern und Bereichen der Kreisverwaltung!
03984 70-4599
03984 70-1668
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer:
1 bis 3 Jahre
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr:
EUR 64,00 - 94,00
Jagdabgabe pro Jahar
Abgabe:
EUR 25,00
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 3 Monate
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie Ihren Jagdschein.
Möchten Sie regelmäßig jagen, müssen Sie einen Jahresjagdschein beantragen. Die zuständige Behörde stellt einen Jagdschein für ein, zwei oder drei Jahre aus. Der Jahresjagdschein gilt jedoch für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre.
Falls Sie nicht regelmäßig jagen möchten, können Sie einen Tagesjagdschein beantragen, der für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig ist.
Für Jugendliche ab 16 Jahre gibt es zudem die Möglichkeit, einen Jugendjagdschein zu beantragen.
Die für Ihren Wohnsitz zuständige Behörde stellt den Jahresjagdschein aus.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass als Kopie
- Zeugnis der Jägerprüfung
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung (Beitragsrechnung ist nicht ausreichend)
Voraussetzungen
-
Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt.
- Für einen Jugendjahresjagdschein sind Sie mindestens 16 Jahre alt.
- Sie verfügen über die persönliche Zuverlässigkeit.
- Sie verfügen über die körperliche Eignung.
- Sie haben eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen.
- Sie haben die Jägerprüfung in Deutschland bestanden.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Formulare
Formulare stehen online bei den unteren Jagdbehörden zur Verfügung.
Antrag Jagdschein
FormularDokLink
Hinweise (Besonderheiten)
Einen Jugendjahresjagdschein können Sie für ein oder zwei Jagdjahre beantragen. Sie müssen Ihrem Antrag die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters beifügen.
Auch für den Fall, dass die Behörde die Ausstellung eines Jahresjagdscheins ablehnt, fallen Gebühren an.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.
Untere Jagdbehörden des Landes Brandenburg
Schlagwörter
Jagd, Jagdpatent, Jagen, Jagdlizenz, Jagdkarte, Jägerschein, Jagderlaubnis, Jagdwesen, jagdrechtliche Erlaubnis, Jäger, Jägerei, erstmaliger Antrag, Jagdjahr, Jugendjahresjagdschein, Jahresjagdschein
Welche Fristen muss ich beachten?
Welche Gebühren fallen an?
Abgabe: EUR 25,00
Bearbeitungsdauer
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie in Deutschland jagen möchten, benötigen Sie Ihren Jagdschein.
Möchten Sie regelmäßig jagen, müssen Sie einen Jahresjagdschein beantragen. Die zuständige Behörde stellt einen Jagdschein für ein, zwei oder drei Jahre aus. Der Jahresjagdschein gilt jedoch für höchstens drei aufeinanderfolgende Jagdjahre.
Falls Sie nicht regelmäßig jagen möchten, können Sie einen Tagesjagdschein beantragen, der für 14 aufeinanderfolgende Tage gültig ist.
Für Jugendliche ab 16 Jahre gibt es zudem die Möglichkeit, einen Jugendjagdschein zu beantragen.
Die für Ihren Wohnsitz zuständige Behörde stellt den Jahresjagdschein aus.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass als Kopie
- Zeugnis der Jägerprüfung
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung (Beitragsrechnung ist nicht ausreichend)
Voraussetzungen
-
Sie sind bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt.
- Für einen Jugendjahresjagdschein sind Sie mindestens 16 Jahre alt.
- Sie verfügen über die persönliche Zuverlässigkeit.
- Sie verfügen über die körperliche Eignung.
- Sie haben eine Jagdhaftpflichtversicherung abgeschlossen.
- Sie haben die Jägerprüfung in Deutschland bestanden.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Formulare
Formulare stehen online bei den unteren Jagdbehörden zur Verfügung.
Antrag JagdscheinFormularDokLink
Hinweise (Besonderheiten)
Einen Jugendjahresjagdschein können Sie für ein oder zwei Jagdjahre beantragen. Sie müssen Ihrem Antrag die Einwilligung eines gesetzlichen Vertreters beifügen.
Auch für den Fall, dass die Behörde die Ausstellung eines Jahresjagdscheins ablehnt, fallen Gebühren an.
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.
Untere Jagdbehörden des Landes Brandenburg