Dienstleistung
Sperrmüll Abholung Anmeldung
Sie können die Abholung von Sperrmüll aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.
Einrichtung
Abfallentsorgung
Eisenbahnstraße 13-14
14542 Werder (Havel)
Einrichtung
Abfallwirtschaft
Bergstraße 1
19348 Perleberg
Montag 13:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr , 13:00 - 17:30 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr , 13:00 - 15:30 Uhr
03876 713664
03876 713673
03876 713668
03876 713669
03876 713672
Einrichtung
Abfallwirtschaft Potsdam-Mittelmark GmbH
Bahnhofstraße 18
14823 Niemegk
Sprechzeiten Service-Center
Montag 07:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 07:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 07:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 07:00 - 17:00 Uhr
Freitag 07:00 - 14:00 Uhr
033843 30678
Einrichtung
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft
Frankfurter Straße 2
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Allgemeine Sprechzeit:
Dienstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 18:00 Uhr
Donnerstag von 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Es wird gebeten,
telefonisch oder per E-Mail vorab
einen Termin zu vereinbaren.
03562 6925-102
03562 6925-100
Einrichtung
Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland (EMO)
Klosterstraße 18
15344 Strausberg
03341 3547001
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
03301 601-3670
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Bürger und Gewerbetreibende können Sperrmüll (kaputte Möbel, alte Matratzen, etc.) bei ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abgeben. Je nach Wohnort oder Geschäftsort bieten die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eine Abholung an oder der Sperrmüll kann bei den jeweiligen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Noch funktionsfähige Möbel können auch an Sozialkaufhäuser weitergegeben werden oder über Internetplattformen (Kleinanzeigen.de, nebenan.de, etc.) weiter verschenkt werden.
Erforderliche Unterlagen
Es gelten die Bedingungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Voraussetzungen
Sperrmüll sind Abfälle beziehungsweise Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushaltungen, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten.
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Sperrmüll ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören unter anderem Informationen über:
• vorhandene Hol- und Bringsysteme (Straßensammlung, Sperrmüllcontainer, Wertstoffhöfe)
• die Abfallgebühren und den
• den Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
Zuständige Stelle
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft
Schlagwörter
Abfall, Müll, Abholung von Sperrmüll, Altgeräte, Containerdienst, Elektronikschrott, Elektroschrott, Wertstoff
Ausführliche Beschreibung
Bürger und Gewerbetreibende können Sperrmüll (kaputte Möbel, alte Matratzen, etc.) bei ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abgeben. Je nach Wohnort oder Geschäftsort bieten die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eine Abholung an oder der Sperrmüll kann bei den jeweiligen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Noch funktionsfähige Möbel können auch an Sozialkaufhäuser weitergegeben werden oder über Internetplattformen (Kleinanzeigen.de, nebenan.de, etc.) weiter verschenkt werden.
Erforderliche Unterlagen
Es gelten die Bedingungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Voraussetzungen
Sperrmüll sind Abfälle beziehungsweise Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushaltungen, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten.
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Sperrmüll ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören unter anderem Informationen über:
• vorhandene Hol- und Bringsysteme (Straßensammlung, Sperrmüllcontainer, Wertstoffhöfe)
• die Abfallgebühren und den
• den Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
Zuständige Stelle
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft