Dienstleistung
Sperrmüll Abholung Anmeldung
Sie können die Abholung von Sperrmüll aus Ihrem privaten Haushalt anmelden, wenn Ihr öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dies anbietet.
Einrichtung
Entsorgungsbetrieb Märkisch-Oderland (EMO)
Klosterstraße 18
15344 Strausberg
03341 3547001
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
03301 601-3670
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Bürger und Gewerbetreibende können Sperrmüll (kaputte Möbel, alte Matratzen, etc.) bei ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abgeben. Je nach Wohnort oder Geschäftsort bieten die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eine Abholung an oder der Sperrmüll kann bei den jeweiligen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Noch funktionsfähige Möbel können auch an Sozialkaufhäuser weitergegeben werden oder über Internetplattformen (Kleinanzeigen.de, nebenan.de, etc.) weiter verschenkt werden.
Erforderliche Unterlagen
Es gelten die Bedingungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Voraussetzungen
Sperrmüll sind Abfälle beziehungsweise Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushaltungen, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten.
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Sperrmüll ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören unter anderem Informationen über:
• vorhandene Hol- und Bringsysteme (Straßensammlung, Sperrmüllcontainer, Wertstoffhöfe)
• die Abfallgebühren und den
• den Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
Zuständige Stelle
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft
Schlagwörter
Abfall, Müll, Abholung von Sperrmüll, Altgeräte, Containerdienst, Elektronikschrott, Elektroschrott, Wertstoff
Ausführliche Beschreibung
Bürger und Gewerbetreibende können Sperrmüll (kaputte Möbel, alte Matratzen, etc.) bei ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger abgeben. Je nach Wohnort oder Geschäftsort bieten die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger eine Abholung an oder der Sperrmüll kann bei den jeweiligen Wertstoffhöfen abgegeben werden. Noch funktionsfähige Möbel können auch an Sozialkaufhäuser weitergegeben werden oder über Internetplattformen (Kleinanzeigen.de, nebenan.de, etc.) weiter verschenkt werden.
Erforderliche Unterlagen
Es gelten die Bedingungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Voraussetzungen
Sperrmüll sind Abfälle beziehungsweise Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushaltungen, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten.
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Sperrmüll ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören unter anderem Informationen über:
• vorhandene Hol- und Bringsysteme (Straßensammlung, Sperrmüllcontainer, Wertstoffhöfe)
• die Abfallgebühren und den
• den Abfallkalender (Abfuhrintervalle).
Zuständige Stelle
öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger und Sonderabfallgesellschaft