Dienstleistung
Denkmalverzeichnis (Denkmalliste unbewegliche aKD) Anzeige Eigentümerwechsel Entgegennahme
Mitteilung zum Eigentümerwechsel eines unbeweglichen Kulturdenkmals
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
sowie telefonischer Vereinbarung
03562 986-16188
03562 986-16101
Markt 1-3
14959 Trebbin
Einrichtung
Stadtentwicklung / Baurecht
Eisenbahnstraße 13-14
14542 Werder (Havel)
Montag - geschlossen
Dienstag - 08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Freitag - 08:00 - 12:00 Uhr
03327 783190
Anfragen zum Städtebaurecht
03327 783190
Anfragen zur Sanierung
03327 783116
Anfragen zur Bauleitplanung
03327 783164
Anfragen zur Bauleitplanung
03327 783190
Anfragen zur Bauleitplanung
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Seit dem 1. August 2004 führt das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum (BLDAM) die Denkmalliste des Landes Brandenburg. Sie wird kontinuierlich fortgeschrieben.
Wird ein Grundstück mit einem in die Denkmalliste eingetragenen Denkmal veräußert, so hat der Veräußerer den Erwerber auf den bestehenden Schutz hinzuweisen und unverzüglich der Denkmalschutzbehörde den Eigentumswechsel anzuzeigen. (§ 13 Absatz 2 BbgDSchG)
Erforderliche Unterlagen
Formfreier Antrag
Verfahrensablauf
Sie müssen der unteren Denkmalschutzbehörde den Verkauf eines Grundstücks, auf dem sich ein Kulturdenkmal befindet, mitteilen.
Ihre Mitteilung wird von der zuständigen Behörde zwecks Prüfung bearbeitet
.
Zuständige Stelle
Untere Denkmalschutzbehörden des Landes
Ausführliche Beschreibung
Seit dem 1. August 2004 führt das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum (BLDAM) die Denkmalliste des Landes Brandenburg. Sie wird kontinuierlich fortgeschrieben.
Wird ein Grundstück mit einem in die Denkmalliste eingetragenen Denkmal veräußert, so hat der Veräußerer den Erwerber auf den bestehenden Schutz hinzuweisen und unverzüglich der Denkmalschutzbehörde den Eigentumswechsel anzuzeigen. (§ 13 Absatz 2 BbgDSchG)
Erforderliche Unterlagen
Formfreier Antrag
Verfahrensablauf
Sie müssen der unteren Denkmalschutzbehörde den Verkauf eines Grundstücks, auf dem sich ein Kulturdenkmal befindet, mitteilen.
Ihre Mitteilung wird von der zuständigen Behörde zwecks Prüfung bearbeitet .
Zuständige Stelle
Untere Denkmalschutzbehörden des Landes