Ansprechpartner


Frau Corinna Egloff

Mitteilung zum Eigentümerwechsel eines unbeweglichen Kulturdenkmals


Adresse
Markt 1-3
14959 Trebbin

Adresse
Eisenbahnstraße 13-14
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Montag - geschlossen

Dienstag - 08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch - geschlossen

Donnerstag - 08:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr

Freitag - 08:00 - 12:00 Uhr


Telefon
03327 783190

Häufig gestellte Fragen

Seit dem 1. August 2004 führt das Brandenburgische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum (BLDAM) die Denkmalliste des Landes Brandenburg. Sie wird kontinuierlich fortgeschrieben.

Wird ein Grundstück mit einem in die Denkmalliste eingetragenen Denkmal veräußert, so hat der Veräußerer den Erwerber auf den bestehenden Schutz hinzuweisen und unverzüglich der Denkmalschutzbehörde den Eigentumswechsel anzuzeigen. (§ 13 Absatz 2 BbgDSchG)


Sie müssen der unteren Denkmalschutzbehörde den Verkauf eines Grundstücks, auf dem sich ein Kulturdenkmal befindet, mitteilen. 

Ihre Mitteilung wird von der zuständigen Behörde zwecks Prüfung bearbeitet . 


Untere Denkmalschutzbehörden des Landes