Dienstleistung
Betreuungsbehörde Beratung
Sie suchen in Fragen der Betreuung fundierte Unterstützung, oder sind von einem vertrauten Menschen bevollmächtigt worden, an seiner statt zu entscheiden?
Einrichtung
Fachbereich 50 - Soziales
Thiemstraße 37
03050 Cottbus/Chóśebuz
+49 355 612-134801
+49 355 612-4800
Grochwitzer Straße 20
04916 Herzberg (Elster)
- Dienstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 17:00 Uhr
- Donnerstag 08:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
+49 3535 46-3513
+49 3535 46-3138
+49 3535 46-3573
Einrichtung
Landkreis Oberhavel - Fachbereich Soziales
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Montag und Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr*
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr*
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr*
Freitag
09.00 - 12.00 Uhr
* nur mit vorheriger Terminvereinbarung
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
03301 601-80450
03301 601-3300
Papendorfer Weg 1
14806 Bad Belzig
Montag nach Vereinbarung
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag nach Vereinbarung
Freitag nach Vereinbarung
033841 91-0
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Sachverhalt unterschiedlich ausfallen.
Ausführliche Beschreibung
Seit 1992 gibt es das Betreuungsrecht. Das Gesetz gilt für Erwachsene, die auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können. Für sie kann das Gericht Betreuer bestellen, die ihnen helfen, sich im Umgang mit Behörden, Versicherungen, Banken, Vermietern und Ärzten zurecht zu finden.
Voraussetzungen
Wird bei der Beratung vor Ort geprüft.
Verfahrensablauf
Wird im Rahmen der Beratung besprochen.
Zuständige Stelle
Landkreise, kreisfreie Städte
Schlagwörter
Betreuung, Betreuungsbehörde, Betreuer
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer kann je nach Sachverhalt unterschiedlich ausfallen.
Ausführliche Beschreibung
Seit 1992 gibt es das Betreuungsrecht. Das Gesetz gilt für Erwachsene, die auf Grund einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Angelegenheiten nicht mehr alleine regeln können. Für sie kann das Gericht Betreuer bestellen, die ihnen helfen, sich im Umgang mit Behörden, Versicherungen, Banken, Vermietern und Ärzten zurecht zu finden.
Voraussetzungen
Wird bei der Beratung vor Ort geprüft.
Verfahrensablauf
Wird im Rahmen der Beratung besprochen.
Zuständige Stelle
Landkreise, kreisfreie Städte