Dienstleistung
Kind im Hort anmelden
Sie möchten Ihr Kind im Hort der zuständigen Kommune anmelden.
Baustraße 56
16775 Gransee
Mo. geschlossen
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Fr. geschlossen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
03306 751-302
Wolf, Christina
03306 751-308
Vietz, Silke
Einrichtung
Fachbereich 1 - Bürgerservice
Am Markt 8
03253 Doberlug-Kirchhain
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis:
Der Bürgerservice hat zusätzlich jeden 1. Samstag im Monat 09:00 - 11:00 Uhr geöffnet.
035322 2271
035322 390
Einrichtung
Gemeinde Panketal - Kitaverwaltung
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag keine Sprechzeiten
Einrichtung
Kindertagesstätten
Uferstraße 10
14542 Werder (Havel)
Dienstag: 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
03327 783308
Anmeldung/ Allgemeine Kita-Angelegenheiten
03327 783302
Vertragswesen/ Gebührenberechnung
03327 783316
Sachgebietsleitung Frau Stein
Einrichtung
Kindertagesstätten, Schulen
Markt 1-3
14959 Trebbin
Einrichtung
Kita/ Tagespflege
Falkenthaler Chaussee 1
16792 Zehdenick
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
03307 4684128
03307 4684232
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Beachten Sie die jeweiligen Voraussetzungen
Welche Gebühren fallen an?
gemäß kommunaler Satzung
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 1 Woche bis 2 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Die kommunale Kindertageseinrichtung verfügt über eine oder mehrere Horteinrichtungen, in denen Kinder bis zur 6. Klasse betreut werden.
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Satzung der Gemeinde
Kindertagesstätten Gesetz (KitaG)- Land Brandenburg
Erforderliche Unterlagen
- Hortanmeldung
- Geburtsurkunde des Kindes
- Einverständnis aller Sorgeberechtigten
- Nachweis zum Sorgerecht
- Nachweis zum ausreichenden Masernschutz laut Empfehlung der Stiko
- Erklärung zum Einkommen einschließlich dem Nachweis durch Einkommensbelege
- ggf. Rechtsanspruchsbescheid auf Hortbetreuung
- ggf. SEPA-Lastschriftmandat
Voraussetzungen
Sie reichen alle vorgeschriebenen Formulare und entsprechenden Nachweise für eine Hortanmeldung beim zuständigen Träger ein.
Hinweise zum Rechtsanspruch: Der Rechtsanspruchsbescheid auf Kindertagesbetreuung ist für Grundschulkinder bis zum Ende der 4. Klasse nur vorzulegen, wenn ein Kind länger als 4 Stunden pro Tag betreut werden soll. Für Kinder der 5. und 6. Klasse muss zwingend ein Rechtsanspruchsbescheid vorgelegt werden, unabhängig von der Betreuungszeit.
Verfahrensablauf
Sie melden Ihr Kind in der Schule an.
Sie beantragen die Feststellung des bedingten Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung beim zuständigen Jugendamt. Der Rechtsanspruchsbescheid auf Kindertagesbetreuung ist für Grundschulkinder bis zum Ende der 4. Klasse nur vorzulegen, wenn ein Kind länger als 4 Stunden pro Tag betreut werden soll. Für Kinder der 5. und 6. Klasse muss zwingend ein Rechtsanspruchsbescheid vorgelegt werden, unabhängig von der Betreuungszeit.
Reichen Sie den Antrag zur Hortanmeldung einschließlich aller geforderten Unterlagen beim zuständigen kommunalen Träger ein. Wird dieser genehmigt, folgt der Abschluss eines Betreuungsvertrages zwischen den Sorgeberechtigten und dem Träger der Kindertageseinrichtung.
Rechtsbehelf
im Rahmen des Beitragsbescheides möglich
Hinweise (Besonderheiten)
Es empfiehlt sich die Horteinrichtung, in Absprache mit der Hortleitung, vor dem ersten Tag des offiziellen Hortbesuchs zu besichtigen
.
Zuständige Stelle
amtsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte, Ämter
Schlagwörter
Kind, Schule, Hort, KiTa, Betreuung, Kindertageseinrichtung
Welche Fristen muss ich beachten?
Beachten Sie die jeweiligen Voraussetzungen
Welche Gebühren fallen an?
gemäß kommunaler Satzung
Bearbeitungsdauer
Ausführliche Beschreibung
Die kommunale Kindertageseinrichtung verfügt über eine oder mehrere Horteinrichtungen, in denen Kinder bis zur 6. Klasse betreut werden.
Rechtsgrundlage(n)
kommunale Satzung der Gemeinde
Kindertagesstätten Gesetz (KitaG)- Land Brandenburg
Erforderliche Unterlagen
- Hortanmeldung
- Geburtsurkunde des Kindes
- Einverständnis aller Sorgeberechtigten
- Nachweis zum Sorgerecht
- Nachweis zum ausreichenden Masernschutz laut Empfehlung der Stiko
- Erklärung zum Einkommen einschließlich dem Nachweis durch Einkommensbelege
- ggf. Rechtsanspruchsbescheid auf Hortbetreuung
- ggf. SEPA-Lastschriftmandat
Voraussetzungen
Sie reichen alle vorgeschriebenen Formulare und entsprechenden Nachweise für eine Hortanmeldung beim zuständigen Träger ein.
Hinweise zum Rechtsanspruch: Der Rechtsanspruchsbescheid auf Kindertagesbetreuung ist für Grundschulkinder bis zum Ende der 4. Klasse nur vorzulegen, wenn ein Kind länger als 4 Stunden pro Tag betreut werden soll. Für Kinder der 5. und 6. Klasse muss zwingend ein Rechtsanspruchsbescheid vorgelegt werden, unabhängig von der Betreuungszeit.
Verfahrensablauf
Sie melden Ihr Kind in der Schule an.
Sie beantragen die Feststellung des bedingten Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung beim zuständigen Jugendamt. Der Rechtsanspruchsbescheid auf Kindertagesbetreuung ist für Grundschulkinder bis zum Ende der 4. Klasse nur vorzulegen, wenn ein Kind länger als 4 Stunden pro Tag betreut werden soll. Für Kinder der 5. und 6. Klasse muss zwingend ein Rechtsanspruchsbescheid vorgelegt werden, unabhängig von der Betreuungszeit.
Reichen Sie den Antrag zur Hortanmeldung einschließlich aller geforderten Unterlagen beim zuständigen kommunalen Träger ein. Wird dieser genehmigt, folgt der Abschluss eines Betreuungsvertrages zwischen den Sorgeberechtigten und dem Träger der Kindertageseinrichtung.
Rechtsbehelf
im Rahmen des Beitragsbescheides möglich
Hinweise (Besonderheiten)
Es empfiehlt sich die Horteinrichtung, in Absprache mit der Hortleitung, vor dem ersten Tag des offiziellen Hortbesuchs zu besichtigen .
Zuständige Stelle
amtsfreie Gemeinden, kreisfreie Städte, Ämter