Sie möchten Ihr Kind im Hort der zuständigen Kommune anmelden.


Adresse
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr

Mittwoch keine Sprechzeiten

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag keine Sprechzeiten


Adresse
Uferstraße 10
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Dienstag:       8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag:  8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag          8:00 bis 12:00 Uhr


Telefon
03327 783308
Hinweis
Anmeldung/ Allgemeine Kita-Angelegenheiten
Telefon
03327 783302
Hinweis
Vertragswesen/ Gebührenberechnung
Telefon
03327 783316
Hinweis
Sachgebietsleitung Frau Stein

Adresse
Markt 1-3
14959 Trebbin

Adresse
Falkenthaler Chaussee 1
16792 Zehdenick
Servicezeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr


Telefon
03307 4684128
Telefon
03307 4684232

Häufig gestellte Fragen

Beachten Sie die jeweiligen Voraussetzungen


Bearbeitungsdauer: 1 Woche bis 2 Wochen

Die kommunale Kindertageseinrichtung verfügt über eine oder mehrere Horteinrichtungen, in denen Kinder bis zur 6. Klasse betreut werden.


  • Hortanmeldung
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Einverständnis aller Sorgeberechtigten
  • Nachweis zum Sorgerecht
  • Nachweis zum ausreichenden Masernschutz laut Empfehlung der Stiko
  • Erklärung zum Einkommen einschließlich dem Nachweis durch Einkommensbelege
  • ggf. Rechtsanspruchsbescheid auf Hortbetreuung
  • ggf. SEPA-Lastschriftmandat

Sie reichen alle vorgeschriebenen Formulare und entsprechenden Nachweise für eine Hortanmeldung beim zuständigen Träger ein.

Hinweise zum Rechtsanspruch: Der Rechtsanspruchsbescheid auf Kindertagesbetreuung ist für Grundschulkinder bis zum Ende der 4. Klasse nur vorzulegen, wenn ein Kind länger als 4 Stunden pro Tag betreut werden soll. Für Kinder der 5. und 6. Klasse muss zwingend ein Rechtsanspruchsbescheid vorgelegt werden, unabhängig von der Betreuungszeit.


Sie melden Ihr Kind in der Schule an.

Sie beantragen die Feststellung des bedingten Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung beim zuständigen Jugendamt. Der Rechtsanspruchsbescheid auf Kindertagesbetreuung ist für Grundschulkinder bis zum Ende der 4. Klasse nur vorzulegen, wenn ein Kind länger als 4 Stunden pro Tag betreut werden soll. Für Kinder der 5. und 6. Klasse muss zwingend ein Rechtsanspruchsbescheid vorgelegt werden, unabhängig von der Betreuungszeit.

Reichen Sie den Antrag zur Hortanmeldung einschließlich aller geforderten Unterlagen beim zuständigen kommunalen Träger ein. Wird dieser genehmigt, folgt der Abschluss eines Betreuungsvertrages zwischen den Sorgeberechtigten und dem Träger der Kindertageseinrichtung.


im Rahmen des Beitragsbescheides möglich


Es empfiehlt sich die Horteinrichtung, in Absprache mit der Hortleitung, vor dem ersten Tag des offiziellen Hortbesuchs zu besichtigen .


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Ärztliche Bescheinigung für die Aufnahme in den Hort
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Hortanmeldung
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