Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ermäßigung der Hundesteuer möglich.


Adresse
Baustraße 56
16775 Gransee
Servicezeiten

Mo. geschlossen

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

Fr. geschlossen

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Telefon
03306 751-205
Hinweis
Jennifer Hänsch

Adresse
Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz
Servicezeiten

Stadtkasse  - Möglichkeit der Bareinzahlung :

  • Dienstag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

  • Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Steuerliche Angelegenheiten

  • Dienstag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

  • Donnerstag 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr


Fax
+49 355 612-132204
Telefon
+49 355 612-2215

Adresse
Hans-Striegelski-Straße 6
15562 Rüdersdorf bei Berlin
Postfach
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin

Fax
033638 2602
Telefon
033638 85-341

Adresse
Dorfaue 1
15566 Schöneiche bei Berlin
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis: Weitere Termine nach Vereinbarung möglich.


Fax
030 643304-155
Telefon
030 643304150

Adresse
Hauptstraße 35
17337 Uckerland
Servicezeiten

Mo. 08:30 - 11:30 Uhr

Di.   08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 17:30 Uhr

Do.  08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr

Fr.   08:30 - 11:30 Uhr


Telefon
039745 86115

Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 31
16816 Neuruppin
Servicezeiten

Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs:

  • Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
  • Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.


Telefon
03391 355-602

Adresse
Freienwalder Straße 50
16269 Wriezen
Servicezeiten

MO     Bürgerservice                                     
           9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 15.30 Uhr  
           Fachbereiche
           Termine nur nach Vereinbarung
DI        9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 18.00 Uhr
MI        geschlossen
DO      8.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 16.00 Uhr
FR       9.00 - 12.00 Uhr


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033456 49135

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Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
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Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr 

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr 


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Eisenbahnstraße 13-14
14542 Werder (Havel)
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Montag - geschlossen

Dienstag - 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch - geschlossen

Donnerstag - 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag - 08:00 - 12:00 Uhr


Fax
03327 44385
Telefon
03327 783129

Häufig gestellte Fragen

Bearbeitungsdauer: 2 bis 4 Wochen

Leistung Hundesteuerermäßigung beantragen

- Antrag schriftlich, online oder persönlich in der Verwaltung
- Angaben zum Hund sowie zum Halter/-in notwendig
- Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (siehe jeweilige Hundesteuersatzung) z.B.:

- Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden erforderlich sind, wo das nächst bewohnte Gebäude mehr als 200 m entfernt liegt

- Hunde, die von Personen gehalten werden, welche laufende Hilfen zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB XII) oder Arbeitslosengeld II (§§ 19-27 SGB II) erhalten und solche Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen

- Hunde aus Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen

- geprüfte Jagd- und Herdengebrauchshunde

- Ermäßigung erfolgt unter Erbringung entsprechender Nachweise

- zuständige Stellen: kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden


Satzungsrecht der jeweiligen Kommune


  • Antrag auf Hundesteuerermäßigung
  • grundsätzlich müssen je nach Ermäßigungsgrund Unterlagen vorgelegt werden, z.B.:
    • Kaufnachweis vom Tierheim, Tierschutz, etc.
    • Prüfungszeugnis zum Nachweis der Eignung des Hundes für den angegeben Zweck
    • Kopie vom Sozialhilfebescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Rentenbescheid etc.

Voraussetzungen sind in der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung geregelt. Diese können sein:

- Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden erforderlich sind, wo das nächst bewohnte Gebäude mehr als 200 m entfernt liegt;

- Hunde, die von Personen gehalten werden, welche laufende Hilfen zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB XII) oder Arbeitslosengeld II (§§ 19-27 SGB II) erhalten und von solchen Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen;

- Hunde aus Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen sowie

- geprüfte Jagd- und Herdengebrauchshunde.

Die Ermäßigung erfolgt ausschließlich unter Erbringung von entsprechenden Nachweisen.


Sie halten mind. einen Hund und haben diesen steuerlich und ordnungsrechtlich angemeldet. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine dauerhafte oder zeitlich begrenzte Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Ermäßigung gilt ab Antragstellung inkl. Nachweiserbringung. Die Ermäßigungsdauer ist vom erbrachten Nachweis abhängig.


Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag zur Hundesteuerermäßigung.


Wenn Sie Ihren Hund nach einem Umzug ummelden, müssen Sie in der Regel auch den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer erneuern.


kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter


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