Dienstleistung
Hundesteuerermäßigung beantragen
Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Ermäßigung der Hundesteuer möglich.
Einrichtung
Fachbereich 20 - Finanzmanagement
Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz
Stadtkasse - Möglichkeit der Bareinzahlung :
- Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
- Donnerstag: 13:00 - 17:30 Uhr
Steuerliche Angelegenheiten
- Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
- Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr
+49 355 612-132204
+49 355 612-2215
Dorfaue 1
15566 Schöneiche bei Berlin
Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr
Hinweis: Weitere Termine nach Vereinbarung möglich.
030 643304-155
030 643304150
Einrichtung
Grundsteuer, Pachten, Hundesteuer
Markt 1-3
14959 Trebbin
Einrichtung
Sachgebiet Haushalt und Finanzen
Karl-Liebknecht-Straße 31
16816 Neuruppin
Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs:
- Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
- Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.
03391 355-602
Einrichtung
SG Finanzen
Freienwalder Straße 50
16269 Wriezen
MO Bürgerservice
9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 15.30 Uhr
Fachbereiche
Termine nur nach Vereinbarung
DI 9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 18.00 Uhr
MI geschlossen
DO 8.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 16.00 Uhr
FR 9.00 - 12.00 Uhr
033456 49400
033456 49135
Einrichtung
Steuern und Abgaben
Eisenbahnstraße 13-14
14542 Werder (Havel)
Montag - geschlossen
Dienstag - 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag - 08:00 - 12:00 Uhr
03327 44385
03327 783129
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 bis 4 Wochen
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Ausführliche Beschreibung
Leistung Hundesteuerermäßigung beantragen
- Antrag schriftlich, online oder persönlich in der Verwaltung
- Angaben zum Hund sowie zum Halter/-in notwendig
- Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (siehe jeweilige Hundesteuersatzung) z.B.:
- Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden erforderlich sind, wo das nächst bewohnte Gebäude mehr als 200 m entfernt liegt
- Hunde, die von Personen gehalten werden, welche laufende Hilfen zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB XII) oder Arbeitslosengeld II (§§ 19-27 SGB II) erhalten und solche Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen
- Hunde aus Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen
- geprüfte Jagd- und Herdengebrauchshunde
- Ermäßigung erfolgt unter Erbringung entsprechender Nachweise
- zuständige Stellen: kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden
Rechtsgrundlage(n)
Satzungsrecht der jeweiligen Kommune
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hundesteuerermäßigung
-
grundsätzlich müssen je nach Ermäßigungsgrund Unterlagen vorgelegt werden, z.B.:
- Kaufnachweis vom Tierheim, Tierschutz, etc.
- Prüfungszeugnis zum Nachweis der Eignung des Hundes für den angegeben Zweck
- Kopie vom Sozialhilfebescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Rentenbescheid etc.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind in der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung geregelt. Diese können sein:
- Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden erforderlich sind, wo das nächst bewohnte Gebäude mehr als 200 m entfernt liegt;
- Hunde, die von Personen gehalten werden, welche laufende Hilfen zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB XII) oder Arbeitslosengeld II (§§ 19-27 SGB II) erhalten und von solchen Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen;
- Hunde aus Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen sowie
- geprüfte Jagd- und Herdengebrauchshunde.
Die Ermäßigung erfolgt ausschließlich unter Erbringung von entsprechenden Nachweisen.
Verfahrensablauf
Sie halten mind. einen Hund und haben diesen steuerlich und ordnungsrechtlich angemeldet. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine dauerhafte oder zeitlich begrenzte Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Ermäßigung gilt ab Antragstellung inkl. Nachweiserbringung. Die Ermäßigungsdauer ist vom erbrachten Nachweis abhängig.
Rechtsbehelf
Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag zur Hundesteuerermäßigung.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie Ihren Hund nach einem Umzug ummelden, müssen Sie in der Regel auch den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer erneuern.
Zuständige Stelle
kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter
Schlagwörter
Hundeanmeldung, Hundesteuer, Hundehaltung, Hund, Tier, Hundesteuerermäßigung
Bearbeitungsdauer
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Ausführliche Beschreibung
Leistung Hundesteuerermäßigung beantragen
- Antrag schriftlich, online oder persönlich in der Verwaltung
- Angaben zum Hund sowie zum Halter/-in notwendig
- Erfüllung bestimmter Voraussetzungen (siehe jeweilige Hundesteuersatzung) z.B.:
- Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden erforderlich sind, wo das nächst bewohnte Gebäude mehr als 200 m entfernt liegt
- Hunde, die von Personen gehalten werden, welche laufende Hilfen zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB XII) oder Arbeitslosengeld II (§§ 19-27 SGB II) erhalten und solche Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen
- Hunde aus Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen
- geprüfte Jagd- und Herdengebrauchshunde
- Ermäßigung erfolgt unter Erbringung entsprechender Nachweise
- zuständige Stellen: kreisfreie Städte, Ämter, amtsfreie Gemeinden
Rechtsgrundlage(n)
Satzungsrecht der jeweiligen Kommune
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Hundesteuerermäßigung
-
grundsätzlich müssen je nach Ermäßigungsgrund Unterlagen vorgelegt werden, z.B.:
- Kaufnachweis vom Tierheim, Tierschutz, etc.
- Prüfungszeugnis zum Nachweis der Eignung des Hundes für den angegeben Zweck
- Kopie vom Sozialhilfebescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Rentenbescheid etc.
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind in der jeweiligen kommunalen Hundesteuersatzung geregelt. Diese können sein:
- Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden erforderlich sind, wo das nächst bewohnte Gebäude mehr als 200 m entfernt liegt;
- Hunde, die von Personen gehalten werden, welche laufende Hilfen zum Lebensunterhalt (§§ 27-40 SGB XII), Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41-46 SGB XII) oder Arbeitslosengeld II (§§ 19-27 SGB II) erhalten und von solchen Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen;
- Hunde aus Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen sowie
- geprüfte Jagd- und Herdengebrauchshunde.
Die Ermäßigung erfolgt ausschließlich unter Erbringung von entsprechenden Nachweisen.
Verfahrensablauf
Sie halten mind. einen Hund und haben diesen steuerlich und ordnungsrechtlich angemeldet. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine dauerhafte oder zeitlich begrenzte Ermäßigung der Hundesteuer beantragen. Die Ermäßigung gilt ab Antragstellung inkl. Nachweiserbringung. Die Ermäßigungsdauer ist vom erbrachten Nachweis abhängig.
Rechtsbehelf
Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag zur Hundesteuerermäßigung.
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie Ihren Hund nach einem Umzug ummelden, müssen Sie in der Regel auch den Antrag auf Ermäßigung von der Hundesteuer erneuern.
Zuständige Stelle
kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter