Dienstleistung
Kündigung des Betreuungsvertrages für eine Kindertageseinrichtung
Sie möchten den Betreuungsplatz in der Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort dauerhaft kündigen?
Einrichtung
Gemeinde Großbeeren - GB II.3 Kita
Am Rathaus 1
14979 Großbeeren
Di. 09:00 - 12:00 Uhr
Do. 14:00 - 17:30 Uhr
Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung oder Online-Terminbuchung!
Einrichtung
Gemeinde Panketal - Kitaverwaltung
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Montag 08:30 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr
Mittwoch keine Sprechzeiten
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag keine Sprechzeiten
Einrichtung
Kindertagesstätten
Uferstraße 10
14542 Werder (Havel)
Dienstag: 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
03327 783308
Anmeldung/ Allgemeine Kita-Angelegenheiten
03327 783302
Vertragswesen/ Gebührenberechnung
03327 783316
Sachgebietsleitung Frau Stein
Einrichtung
Kita/ Tagespflege
Falkenthaler Chaussee 1
16792 Zehdenick
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
03307 4684128
03307 4684232
Einrichtung
Soziales, Schule & Jugend
August-Bebel-Straße 10
19322 Wittenberge
Dienstag 09:00–11:30 Uhr, 13:00–17:30 Uhr
Donnerstag 09:00–11:30 Uhr, 13:00–15:30 Uhr
und nach Vereinbarung
03877 951-123
03877 951-242
03877 951-232
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Kündigung muss zu einem bestimmten Datum beim Träger der Kindertageseinrichtung eingehen. Die Frist richtet sich nach der jeweiligen kommunalen Satzung.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 2 Wochen
Ausführliche Beschreibung
Wenn Ihr Kind die Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) nicht mehr besuchen soll, müssen Sie den Betreuungsvertrag beim Träger kündigen.
Der Träger der Kindertagesstätte meldet Ihr Kind in der jeweiligen Einrichtung ab. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und von allen sorgeberechtigten Elternteilen unterschrieben werden. Alternativ kann die Kündigung auch online mit der Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigter erfolgen (bitte entsprechendes Dokument unterschreiben und im Antrag hochladen).
Rechtsgrundlage(n)
Satzung der jeweiligen Kommune
Erforderliche Unterlagen
- schriftliche Kündigung bzw. OnlineKündigung des Betreuungsplatzes in der Kindertageseinrichtung
- bei Online-Kündigung: von allen Sorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung
Voraussetzungen
Die Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten zur Beendigung des Betreuungsvertrages muss vorliegen (Nachweis durch Unterschrift oder unterschriebenes zusätzliches Dokument).
Verfahrensablauf
Sie kündigen den Betreuungsvertrag beim Träger der Kindertagesstätte. Sie erhalten eine Kündigungsbestätigung von der zuständigen Gemeinde. Der Träger meldet Ihr Kind in der jeweiligen Einrichtung ab.
Hinweise (Besonderheiten)
Auch wenn der Träger der Kindertagesstätte das Kind in der jeweiligen Einrichtung abmeldet, sollten Sie auch der Einrichtung Bescheid geben, damit man Ihr Kind gegebenenfalls verabschieden kann.
Zuständige Stelle
Ämter, kreisfreie Städte, Gemeinden
Schlagwörter
Hortabmeldung, Kündigung, kündigen, Kitaabmeldung, Abmeldung, Kind, Kinderbetreuung, Kindergarten, Hort, Kinderkrippe, KiTa
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Kündigung muss zu einem bestimmten Datum beim Träger der Kindertageseinrichtung eingehen. Die Frist richtet sich nach der jeweiligen kommunalen Satzung.
Bearbeitungsdauer
Ausführliche Beschreibung
Wenn Ihr Kind die Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) nicht mehr besuchen soll, müssen Sie den Betreuungsvertrag beim Träger kündigen.
Der Träger der Kindertagesstätte meldet Ihr Kind in der jeweiligen Einrichtung ab. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und von allen sorgeberechtigten Elternteilen unterschrieben werden. Alternativ kann die Kündigung auch online mit der Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigter erfolgen (bitte entsprechendes Dokument unterschreiben und im Antrag hochladen).
Rechtsgrundlage(n)
Satzung der jeweiligen Kommune
Erforderliche Unterlagen
- schriftliche Kündigung bzw. OnlineKündigung des Betreuungsplatzes in der Kindertageseinrichtung
- bei Online-Kündigung: von allen Sorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung
Voraussetzungen
Die Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten zur Beendigung des Betreuungsvertrages muss vorliegen (Nachweis durch Unterschrift oder unterschriebenes zusätzliches Dokument).
Verfahrensablauf
Sie kündigen den Betreuungsvertrag beim Träger der Kindertagesstätte. Sie erhalten eine Kündigungsbestätigung von der zuständigen Gemeinde. Der Träger meldet Ihr Kind in der jeweiligen Einrichtung ab.
Hinweise (Besonderheiten)
Auch wenn der Träger der Kindertagesstätte das Kind in der jeweiligen Einrichtung abmeldet, sollten Sie auch der Einrichtung Bescheid geben, damit man Ihr Kind gegebenenfalls verabschieden kann.
Zuständige Stelle
Ämter, kreisfreie Städte, Gemeinden