Sie möchten den Betreuungsplatz in der Kinderkrippe, Kindergarten oder Hort dauerhaft kündigen?


Adresse
Am Rathaus 1
14979 Großbeeren
Servicezeiten

Di.   09:00 - 12:00 Uhr

Do. 14:00 - 17:30 Uhr

Weitere Termine nach telefonischer Vereinbarung oder Online-Terminbuchung!


Adresse
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr

Mittwoch keine Sprechzeiten

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag keine Sprechzeiten


Adresse
Uferstraße 10
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Dienstag:       8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Donnerstag:  8:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

Freitag          8:00 bis 12:00 Uhr


Telefon
03327 783308
Hinweis
Anmeldung/ Allgemeine Kita-Angelegenheiten
Telefon
03327 783302
Hinweis
Vertragswesen/ Gebührenberechnung
Telefon
03327 783316
Hinweis
Sachgebietsleitung Frau Stein

Adresse
Falkenthaler Chaussee 1
16792 Zehdenick
Servicezeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr


Telefon
03307 4684128
Telefon
03307 4684232

Adresse
August-Bebel-Straße 10
19322 Wittenberge
Servicezeiten

Dienstag 09:00–11:30 Uhr, 13:00–17:30 Uhr

Donnerstag 09:00–11:30 Uhr, 13:00–15:30 Uhr

und nach Vereinbarung


Fax
03877 951-123
Telefon
03877 951-242
Telefon
03877 951-232

Häufig gestellte Fragen

Die Kündigung muss zu einem bestimmten Datum beim Träger der Kindertageseinrichtung eingehen. Die Frist richtet sich nach der jeweiligen kommunalen Satzung.


Wenn Ihr Kind die Kindertageseinrichtung (Kinderkrippe, Kindergarten, Hort) nicht mehr besuchen soll, müssen Sie den Betreuungsvertrag beim Träger kündigen.

Der Träger der Kindertagesstätte meldet Ihr Kind in der jeweiligen Einrichtung ab. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen und von allen sorgeberechtigten Elternteilen unterschrieben werden. Alternativ kann die Kündigung auch online mit der Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigter erfolgen (bitte entsprechendes Dokument unterschreiben und im Antrag hochladen).


  • schriftliche Kündigung bzw. OnlineKündigung des Betreuungsplatzes in der Kindertageseinrichtung
  • bei Online-Kündigung: von allen Sorgeberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung

Die Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten zur Beendigung des Betreuungsvertrages muss vorliegen (Nachweis durch Unterschrift oder unterschriebenes zusätzliches Dokument).


Sie kündigen den Betreuungsvertrag beim Träger der Kindertagesstätte. Sie erhalten eine Kündigungsbestätigung von der zuständigen Gemeinde. Der Träger meldet Ihr Kind in der jeweiligen Einrichtung ab.


Auch wenn der Träger der Kindertagesstätte das Kind in der jeweiligen Einrichtung abmeldet, sollten Sie auch der Einrichtung Bescheid geben, damit man Ihr Kind gegebenenfalls verabschieden kann.


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