Benötigen Sie eine Kartendarstellung Ihres Grundstücks zur Vorlage beim Gericht oder bei Behörden?  Dann beantragen Sie einen amtlichen Auszug aus der Liegenschaftskarte.


Adresse
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus/Chóśebuz

Fax
Telefon
+49 355 612-4215

Adresse
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Montag 08:00 bis 15:00 Uhr
  • Dienstag 08:00 bis 17:00 Uhr
  • Mittwoch 08:00 bis 15:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag 08:00 bis 11:30 Uhr

oder nach Terminvereinbarung


Fax
03535 46-2730
Telefon
+49 3535 46-2700
Hinweis
Sekretariat
Telefon
+49 3535 46-2701
Hinweis
Amtsleitung

Adresse
Rungestraße 20
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr


Fax
03301 601-80511
Fax
03301 601-80512
Telefon
03301 601-5551

Adresse
Neustädter Straße 14
16816 Neuruppin

Telefon
+493391 688 6222
Hinweis
Auskunft Sachgebiet Geodatenbereitstellung

Postfach
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Adresse
Potsdamer Straße 18 a
14513 Teltow
Servicezeiten

Montag nach Vereinbarung

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch nach Vereinbarung

Donnerstag nach Vereinbarung

Freitag nach Vereinbarung


Telefon
03328 318316

Häufig gestellte Fragen

Für die Bereitstellung von Auszügen aus der Liegenschaftskarte werden Gebühren nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg in der jeweils gültigen Fassung erhoben.
Abgabe: EUR 20,00

Übliche Postzustellungsdauer, bzw. Übersenden per E-Mail.


Wenn Sie für ein Bauvorhaben oder für Beleihungszwecke einen graphischen Nachweis Ihres Grundstücks oder Gebäudes benötigen, können Sie eine entsprechende Ausgabe aus der Liegenschaftskarte erhalten. Der Liegenschaftskartenauszug kann auch mit den Bodenschätzungsangaben ausgegeben werden. Wenn Sie Eigentümer eines Grundstücks sind, können Sie Auszüge aus der Liegenschaftskarte beantragen.

Die Liegenschaftskarte ist der darstellende Teil des im Amtlichen Liegenschaftskataster-Informationssystem (ALKIS) geführten Katasternachweises. In der Liegenschaftskarte werden alle Flurstücke und liegenschaftsrechtlich bedeutsamen Gebäude farbig mit ihren räumlichen Abgrenzungen maßstäblich nachgewiesen. Darüber hinaus enthält die Liegenschaftskarte zusätzliche Angaben, wie z. B. Bodenschätzungsergebnisse, Flurstücksnummern und Lagebezeichnung der Grundstücke und Gebäude.


Jede Person kann Auszüge aus der Liegenschaftskarte beantragen.


Der beantragte Auszug wird übersandt.


Landkreise und kreisfreie Städte, Katasterbehörden;

am automatisierten Abrufverfahren teilnehmende Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI);

am automatisierten Abrufverfahren teilnehmende Gemeinden


Auszug aus der Liegenschaftskarte, Grundstück, Flurstück, ALKIS