Wenn Sie eine Zweitwohnung im kommunalen Gebiet beziehen/besitzen, so wird diese auf Grundlage einer Zweitwohnungssteuersatzung besteuert.


Adresse
Edisonallee 5-9
14473 Potsdam
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Servicezeiten

Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Hinweise zu abweichenden Öffnungszeiten im Dezember 2025:

Aus arbeitsorganisatorischen Gründen enden die Servicezeiten des Bereichs Steuern am Dienstag, den 23.12.2025, sowie am Dienstag, den 30.12.2025 bereits um 16:00 Uhr. 

Unterlagen können bei Bedarf jeweils bis 18:00 Uhr am Empfang in der Edisonallee abgegeben werden.


Adresse
Edisonallee 5-9
14473 Potsdam
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Servicezeiten

Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

Hinweise zu abweichenden Öffnungszeiten im Dezember 2025:

Aus arbeitsorganisatorischen Gründen enden die Servicezeiten des Bereichs Steuern am Dienstag, den 23.12.2025, sowie am Dienstag, den 30.12.2025 bereits um 16:00 Uhr.

Unterlagen können bei Bedarf jeweils bis 18:00 Uhr am Empfang in der Edisonallee abgegeben werden.


Fax
0331 289841420
Telefon
0331 2893980

Adresse
Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz
Servicezeiten

Stadtkasse  - Möglichkeit der Bareinzahlung :

  • Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 13:00 - 17:30 Uhr

Steuerliche Angelegenheiten

  • Dienstag: 09:00 - 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 13:00 - 18:00 Uhr

Fax
+49 355 612-132204
Telefon
+49 355 612-2215

Adresse
Dorfaue 1
15566 Schöneiche bei Berlin
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:30 Uhr
Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis: Weitere Termine nach Vereinbarung möglich.


Fax
030 643304-155
Telefon
030 643304150

Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 31
16816 Neuruppin
Servicezeiten

Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs:

  • Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
  • Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.


Telefon
03391 355-602

Adresse
Freienwalder Straße 50
16269 Wriezen
Servicezeiten

MO     Bürgerservice                                     
           9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 15.30 Uhr  
           Fachbereiche
           Termine nur nach Vereinbarung
DI        9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 18.00 Uhr
MI        geschlossen
DO      8.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 16.00 Uhr
FR       9.00 - 12.00 Uhr


Fax
033456 49400
Telefon
033456 49135

Adresse
Falkenthaler Chaussee 1
16792 Zehdenick
Servicezeiten

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr


Fax
03307 4684188
Telefon
03307 4684138
Telefon
03307 4684137

Adresse
Schillerstraße 1
15738 Zeuthen
Servicezeiten

Dienstag 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 13:00 Uhr

sowie nach Vereinbarung


Fax
+49 33762 753528
Telefon
+49 33762 753521
Telefon
+49 33762 753529

Adresse
Eisenbahnstraße 13-14
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Montag - geschlossen

Dienstag - 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch - geschlossen

Donnerstag - 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag - 08:00 - 12:00 Uhr


Fax
03327 44385
Telefon
03327 783129

Häufig gestellte Fragen

Die jeweiligen Anzeigefristen entnehmen Sie bitte der Satzung zur Zweitwohnungssteuer Ihrer Gemeinde.


Die Steuerhöhe richtet sich nach den Steuersätzen und dem Steuermaßstab der jeweiligen Zweitwohnungssteuersatzung der Gemeinde.


Die Bearbeitungsdauer kann je nach Sachverhalt unterschiedlich ausfallen.


Die Zweitwohnungssteuer wird für das Innehaben einer weiteren Wohnung neben seiner Hauptwohnung erhoben. Sie ist eine örtliche Aufwandsteuer, die auf Grundlage einer Zweitwohnungssteuersatzung der jeweiligen Gemeinde erhoben wird. Das Verfahren zur Zweitwohnungssteuererhebung, Fristen, Ausnahmetatbestände, Steuermaßstäbe und Steuersätze sind der Satzung zu entnehmen.


  • Art. 105 Abs. 2a GG,
  • § 1 Abs. 1 und § 3 Abs. 1 KAG,
  • kommunale Satzung (Zweitwohnungssteuersatzung)

Hinweise zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer

Zweitwohnungssteuererklärung ggfls. weitere Nachweise: z.B.

- Erhebungsbogen zur Ermittlung der  

  Zweitwohnungssteuer

- Mietvertrag


Sie sind Inhaber einer Zweitwohnung im Sinne der kommunalen Zweitwohnungssteuersatzung.


Nach Einreichen der Zweitwohnungssteuererklärung wird der Steuerfall geprüft und bei Feststellen einer Steuerpflicht der Steuerbescheid erlassen.


Gegen einen Zweitwohnungssteuerbescheid kann mittels eines Widerspruches der Rechtsbehelf eingelegt werden. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bescheid.


Bitte beachten Sie die Regelungen Ihrer kommunalen Zweitwohnungssteuersatzung, z.B. zu den

  • Anzeigepflichten,
  • Fristen
  • Ausnahmen
  • Befreiungstatbeständen.

kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter


Zweitwohnungsteuer - Erläuterungen zum Vordruck
FormularDokLink


Zweitwohnungsteuer - Erklärung
FormularDokLink

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