Wenn Sie eine Fahrerlaubnis besitzen, können Sie eine Erweiterung dieser Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" beantragen. Beim Autofahren vor Ihrem 18. Geburtstag muss Sie dann stets eine zuvor benannte und geeignete Person begleiten.


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Hegelstraße 23a
15517 Fürstenwalde/Spree
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Montag, Mittwoch, Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 18:00 Uhr


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Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda
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Die persönliche Antragstellung erfolgt nur noch über Terminvergabe.

Für dringende Fälle (Verlust, Verlängerung CE, DE, Personenbeförderung mit zeitnahem Ablaufdatum) kann eine Antragstellung Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08.00 Uhr – 09.00 Uhr ohne Termin erfolgen.


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+49 35341 97-7620

Online-Terminvereinbarung
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Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
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Montag
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13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
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Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

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Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 07:30 - 16:00 Uhr

Die Wartemarkenausgabe endet 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit.


Telefon
033841 91-0

Häufig gestellte Fragen

  • Die genauen Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

  • Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

Kosten für die Ausfertigung der Prüfungsbescheinigung
Gebühr: EUR 7,70
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/index.html
Kosten je Auskunft aus dem Fahreignungsregister (Punktestand)
Gebühr: EUR 3,30
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/index.html
Kosten für die Überprüfung je Begleitperson
Gebühr: EUR 1,50 - 10,00
https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/index.html

Sie können in Deutschland bereits mit 17 Jahren ein Fahrzeug der Klassen B und BE fahren, also Pkw und Pkw mit Anhänger. Dies gilt, wenn folgende Bedingungen zutreffen:

  • Sie haben die Fahrerlaubnisprüfung bestanden.
  • Sie haben nachträglich auf Antrag eine Erweiterung dieser Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE im Rahmen des "Begleiteten Fahrens ab 17" erhalten.
  • Eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet Sie.

Ab Ihrem 18. Geburtstag dürfen Sie das Fahrzeug ohne Begleitung fahren. Wenn Sie hingegen vor Ihrem 18. Geburtstag ein Fahrzeug ohne die Begleitung durch eine namentlich benannte Person fahren, wird Ihre Fahrerlaubnis widerrufen. Hinzukommen:

  • ein Bußgeld
  • ein Punkt im Fahreignungsregister
  • die Verlängerung der Probezeit
  • die Anordnung eines Aufbauseminars

  • Nachweis über bestehende Fahrerlaubnis
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
    • Ausweisdokument kann auch elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) oder ähnliches sein
  • gegebenenfalls: aktuelle Meldebescheinigung
  • aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme
  • Nachweis über eine Erste-Hilfe-Schulung
  • Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
  • Antragsformular auf Teilnahme am begleiteten Fahren ab 17 Jahren
  • Antragsformular für jede Begleitperson

Um Ihre Fahrerlaubnis zum "Begleiteten Fahren ab 17" zu erweitern, müssen Sie und Ihre Begleitperson jeweils bestimmte Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie selbst haben eine Führerscheinausbildung für die Klasse B erfolgreich durchlaufen.
  • Eine zugelassene und zuvor benannte Person begleitet Sie, die wiederum folgende Bedingungen erfüllt:
    • Sie ist mindestens 30 Jahre alt.
    • Sie besitzt mindestens seit 5 Jahren eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse B, also Pkw.
    • Sie beachtet die "0,5-Promille-Grenze" und das Drogenverbot, wenn sie Sie begleitet, auch wenn Sie den Pkw führen.
    • Sie ist im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet.

für Bewerber:

•        Bei Erweiterung: Nachweis einer gültigen Fahrerlaubnis

•        Mindestalter 17 Jahre (Antragstellung 6 Monate vorher möglich)

•        ordentlicher Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland

•        Abschluss der Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse B

•        erfolgreiches Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung

für Begleitpersonen:

•        Vollendung des 30. Lebensjahres

•        Besitz der Fahrerlaubnisklasse B seit mindestens fünf Jahren

•        zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht mehr als ein Punkt im Fahreignungsregister (vorher: Verkehrszentralregister)


Der Antrag ist schriftlich oder in elektronischer Form zu stellen.


Mit 18 Jahren können Sie Ihre Prüfbescheinigung in einen Führerschein umtauschen.


Führerscheinstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.

Fahrschulen können bei der Beantragung der Fahrerlaubnis behilflich sein


Wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in dem / der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.


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