Dienstleistung
Wohnort - Abmeldung der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung
Baustraße 56
16775 Gransee
Mo. geschlossen
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Fr. geschlossen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
03306 751-304
03306 751-305
Einrichtung
Bürgerbüro
Rathausstraße 29
14669 Ketzin/Havel
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Hinweise:
Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.
+49 33233 720199
+49 33233 720720
Einrichtung
Bürgerbüro
August-Bebel-Straße 10
19322 Wittenberge
Bitte vereinbaren Sie einen Termin!
Montag 08:30–12:00 Uhr, 13:00–16:00 Uhr
Dienstag 08:30–12:00 Uhr, 13:00–18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:30–12:00 Uhr, 13:00–16:00 Uhr
Freitag 08:30–12:00 Uhr
03877 951-123
03877 951-218
Einrichtung
Bürgerservice
Plantagenplatz 9
14542 Werder (Havel)
Eisenbahnstraße 13/14
14542 Werder (Havel)
Montag 08:00 - 13:00 Uhr (mit Terminvereinbarung)
Dienstag 10:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr (ohne Terminvereinbarung)
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr (mit Terminvereinbarung)
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr (mit Terminvereinbarung)
Samstag 09:00 - 12:00 Uhr (NUR am 1. Samstag im Monat; ohne Terminvereinbarung)
03327 7830
Einrichtung
Einwohnermeldeamt
Falkenthaler Chaussee 1
16792 Zehdenick
Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr
03307 4684145
03307 4684154
03307 4684150
03307 4684153
Einrichtung
Einwohnermeldewesen
Markt 1-3
14959 Trebbin
Einrichtung
Sachgebiet Bürgerservice
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Mo 08:00 – 12:00 Uhr
Di 08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Mi geschlossen
Do 08:00 – 12:00 Uhr & 14:00 – 17:30 Uhr
Fr 08:00 – 12:00 Uhr
Jeden 1. Samstag im Monat: 08:00 - 12:00 Uhr
Im Bürgerbüro der Stadtverwaltung können Sie nach vorheriger Terminvereinbarung während der Öffnungszeiten nachfolgende Dienstleistungen wahrnehmen. Die entstandenen Gebühren können bar oder bargeldlos bezahlt werden. Ihren persönlichen Termin können Sie online vereinbaren.
Dienstleistungen mit Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:
- Ausweis- und Passwesen;
- Meldewesen;
- Fundbüro;
- GEZ-Gebührenbefreiung;
- Beglaubigungen von Kopien/Unterschriften;
- KFZ-Angelegenheiten
Dienstleistungen ohne Termin während der Servicezeiten des Bürgerbüros sind:
- Abholung von Dokumenten
- Beantragung Führungszeugnis
- Ausstellung Meldebescheinigung
Dienstleistungen ohne Termin während der Öffnungszeiten des Rathauses sind:
- Abholung von Dokumenten an der Dokumentenausgabebox; Standort: Wartebereich des Bürgerservice; Zugang: Mo.-Do. 06:00 - 18:30 Uhr, Fr. 06.00 - 15.00 Uhr zugänglich.
03391 355-111
Einrichtung
SB Einwohnermeldeamt
Freienwalder Straße 50
16269 Wriezen
MO Bürgerservice
9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 15.30 Uhr
Fachbereiche
Termine nur nach Vereinbarung
DI 9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 18.00 Uhr
MI geschlossen
DO 8.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 16.00 Uhr
FR 9.00 - 12.00 Uhr
033456 49149
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Land Brandenburg:
Personalausweis, ggf. vorläufigen
Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkannter und gültiger Pass oder Passersatzpapier
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Verfahrensablauf
Vorsprache bei der Meldebehörde oder Übersendung des Meldescheins
Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Zuständige Stelle
Kreisfreie Stadt, amtsfreie oder mitverwaltende Gemeinde, Amt (Meldebehörde)
Schlagwörter
Umzug ins Ausland, Auswandern
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn Sie ins Ausland ziehen.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Land Brandenburg:
Personalausweis, ggf. vorläufigen
Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkannter und gültiger Pass oder Passersatzpapier
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Verfahrensablauf
Vorsprache bei der Meldebehörde oder Übersendung des Meldescheins
Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Zuständige Stelle
Kreisfreie Stadt, amtsfreie oder mitverwaltende Gemeinde, Amt (Meldebehörde)