Wilde Müllablagerung melden/ herrenlose Abfälle melden


Adresse
Eisenbahnstraße 13-14
14542 Werder (Havel)

Adresse
Baustraße 56
16775 Gransee
Servicezeiten

Mo. geschlossen

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

Fr. geschlossen

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
03306 751-102
Telefon
03306 751-303
Hinweis
Raik Zisick

Adresse
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr

außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung


Telefon
+49 3535 46-9330
Hinweis
Altlasten- und Bodenschutz
Telefon
+49 3535 46-9323
Hinweis
gewerbliche Abfälle
Telefon
+49 3535 46-9317
Hinweis
biogene Abfälle, Klärschlamm
Telefon
+49 3535 46-9311
Hinweis
Abfälle aus privaten Haushalten

Adresse
Klosterstraße 18
15344 Strausberg

Telefon
03341 3547001

Adresse
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr

Mittwoch keine Sprechzeiten

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag keine Sprechzeiten


Adresse
Möllenstraße 12
15378 Rüdersdorf bei Berlin
Postfach
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin

Fax
033638 22304
Telefon
+49 33638 85-450

Adresse
Hauptstraße 35
17337 Uckerland
Servicezeiten

Mo. 08:30 - 11:30 Uhr

Di.   08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 17:30 Uhr

Do.  08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr

Fr.   08:30 - 11:30 Uhr


Telefon
039745 86116

Adresse
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr


Telefon
03301 601-3693

Postfach
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Adresse
Am Teltowkanal 7
14513 Teltow
Servicezeiten

Montag nach Vereinbarung

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch nach Vereinbarung

Donnerstag nach Vereinbarung

Freitag nach Vereinbarung


Telefon
03328 318388

Adresse
Rathausstraße 29
14669 Ketzin/Havel
Servicezeiten

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Hinweise:
Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.


Fax
+49 33233 720199
Telefon
+49 33233 720115

Adresse
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr 

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr 


Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Servicezeiten

Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs:

  • Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
  • Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.


Adresse
Kirchstraße 6 - 7
14542 Werder (Havel)
Adresse
Eisenbahnstraße 13/14
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Montag - geschlossen

Dienstag - 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch - geschlossen

Donnerstag - 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag - 08:00 - 12:00 Uhr


Fax
03327 783361
Telefon
03327 783353
Telefon
03327 783349

Adresse
Gasstraße 4
03172 Guben
Servicezeiten

Dienstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag 9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung


Fax
03561 68714000
Telefon
03561 68710

Häufig gestellte Fragen

Die Bearbeitungsdauer kann wenige Tage bis einige Wochen dauern.


Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Bei übermäßigem Abfall oder illegal entsorgten Haushaltsgeräten an Straßen, Geh- und Radwegen, auf öffentlichen Plätzen, um und auf Parkplätzen oder im Straßenbegleitgrün ist der jeweils zuständige Wegebaulastträger für die Verursacherermittlung und Einsammlung zuständig (im Zuge seiner Verkehrssicherungspflicht).

  • Innerorts ist das i.d.R. die Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
  • Bei solchen Ablagerungen außerorts können unterschiedliche Straßenverkehrsbehörden zuständig sein. Das hängt dann davon ab, ob es sich um eine Autobahn/Raststätte, Bundesstraße, Landesstraße oder Gemeindestraße handelt. Näheres entnehmen Sie bitte der Angaben unter „Zuständige Stelle“. 

• Beschreibung des Fundortes

• gegebenenfalls Fotos des Fundortes


„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

In vielen Kommunen ist alternativ die Meldung über Maerker Brandenburg möglich.


Maerker Brandenburg

Abweichende Zuständigkeiten ergeben sich nach § 4 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes


Landesbehörden

Innerorts ist die Gemeinde-/Stadtverwaltung die zuständige Behörde für die Verursacherermittlung und Einsammlung von wildem Müll.  

Handelt es sich außerorts um übermäßigen Abfall oder illegal entsorgte Haushaltsgeräte an Straßen, Geh- und Radwegen, öffentlichen Plätzen, Parkplätzen oder im Straßenbegleitgrün dann ist der jeweils zuständige Wegebaulastträger für die Verursacherermittlung und Einsammlung (Verkehrssicherungspflicht) zuständig:

  • Autobahnen, Raststätten: Autobahn GmbH des Bundes
  • Bundes- und Landesstraßen: Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg
  • Kreisstraßen: Straßenverkehrsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt
  • Gemeindestraßen: Gemeinde-/Stadtverwaltung

Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.


Verzeichnis untere Umweltbehörden

Bauschutt, Müllabfuhr, alte Fahrräder, Autowrack, Elektromüll, Fahrrad ohne Räder, Fahrrad-Rahmen, herrenlose Fahrräder, herrenlose Räder, kaputtes Fahrrad, Müllkippe, Sperrmüll, unerlaubte Entsorgung, Unrat, Waschmaschine, Herrenloser Abfall