Wilde Müllablagerung melden/ herrenlose Abfälle melden


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Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr
  • Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr

außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung


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+49 3535 46-9330
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Altlasten- und Bodenschutz
Telefon
+49 3535 46-9323
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gewerbliche Abfälle
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+49 3535 46-9317
Hinweis
biogene Abfälle, Klärschlamm
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+49 3535 46-9311
Hinweis
Abfälle aus privaten Haushalten

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Klosterstraße 18
15344 Strausberg

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03341 3547001

Adresse
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
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Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr


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03301 601-3693

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Postfach 1138
14801 Bad Belzig
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Am Teltowkanal 7
14513 Teltow
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Montag nach Vereinbarung

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch nach Vereinbarung

Donnerstag nach Vereinbarung

Freitag nach Vereinbarung


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03328 318388

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Kirchstraße 6 - 7
14542 Werder (Havel)
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Eisenbahnstraße 13/14
14542 Werder (Havel)
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Montag - geschlossen

Dienstag - 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch - geschlossen

Donnerstag - 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

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Häufig gestellte Fragen

Die Bearbeitungsdauer kann wenige Tage bis einige Wochen dauern.


Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.

Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.


• Beschreibung des Fundortes

• gegebenenfalls Fotos des Fundortes


„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

In vielen Kommunen ist alternativ die Meldung über Maerker Brandenburg möglich.


Maerker Brandenburg

Abweichende Zuständigkeiten ergeben sich nach § 4 des Brandenburgischen Abfall- und Bodenschutzgesetzes


Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.


Verezichnis untere Umweltbehörden

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