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Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

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Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

Fr. geschlossen

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


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15562 Rüdersdorf bei Berlin
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Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr


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Montag - geschlossen

Dienstag - 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch - geschlossen

Donnerstag - 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag - NUR nach vorheriger Terminvereinbarung


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03327 783159
Telefon
03327 783301
Telefon
03327 783304

Häufig gestellte Fragen

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.


Ausstellung einer Sterbeurkunde
Gebühr: EUR 12,00
Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
Gebühr: EUR 6,00

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.


  • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
  • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
    • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
  • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.


Onlineantrag Sterbeurkunde

Der Tod eines Menschen während der Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, wird von dem Standesamt I in Berlin beurkundet.


Sterbeurkunde, Personenstandsurkunde, Sterbefall auf deutschen Seeschiff