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16775 Gransee
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Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

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Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr

Fr. geschlossen

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


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15562 Rüdersdorf bei Berlin
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15558 Rüdersdorf bei Berlin

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Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr


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Donnerstag 13:00 - 17:00 Uhr


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Häufig gestellte Fragen

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.


Ausstellung einer Sterbeurkunde
Gebühr: EUR 12,00
Jede weitere Sterbeurkunde bei gleichzeitiger Ausstellung
Gebühr: EUR 6,00

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde für einen auf einem deutschen Seeschiff eingetretenen Sterbefall können Sie beim Standesamt I in Berlin beantragen.


  • die vorherige Nachbeurkundung des im Ausland eingetretenen Sterbefalls in einem deutschen Sterberegister.
  • einen Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde können stellen:
    • Ehegatten und Lebenspartner der verstorbenen Person
    • Vorfahren und Abkömmlinge der verstorbenen Person (z. B. Kind, Enkelkind)
    • Geschwister der verstorbenen Person, wenn Sie ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen, oder
    • andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen
  • Antragsteller müssen über 16 Jahre alt sein.

Die Anforderung einer Sterbeurkunde beim Standesamt I in Berlin ist im Onlineverfahren möglich.


Onlineantrag Sterbeurkunde

Der Tod eines Menschen während der Reise auf einem Seeschiff, das die Bundesflagge führt, wird von dem Standesamt I in Berlin beurkundet.


Personenstandsurkunde, Sterbeurkunde, Sterbefall auf deutschen Seeschiff