Wie melde ich eine Veranstaltung an? Was ist beim Abspielen von Tongeräten im Freien zu beachten?


Adresse
Helene-Lange-Straße 6/7
14469 Potsdam
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Servicezeiten

Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr


Fax
0331 289841810

Adresse
Neumarkt 5
03046 Cottbus/Chóśebuz

Fax
+49 355 612-132704
Telefon
+49 355 612-2755

Adresse
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Adresse
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
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Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Servicezeiten

Di. 09:00 - 12:00 Uhr  und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Hinweis:

Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.


Telefon
03341 4149308

Adresse
Möllenstraße 12
15378 Rüdersdorf bei Berlin
Postfach
Postfach 07
15558 Rüdersdorf bei Berlin

Fax
033638 2602
Telefon
+49 33638 85-450

Adresse
Am Markt 1
03130 Spremberg/Grodk
Servicezeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr 

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr 


Adresse
Karl-Liebknecht-Straße 33/34
16816 Neuruppin
Servicezeiten

Allgemeine Sprechzeiten des Verwaltungsbereichs:

  • Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.30 Uhr
  • Donnerstag 08.30 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr

Hinweis: Beachten Sie die gesonderten Öffnungszeiten für das Sachgebiet Bürgerservice.


Adresse
Kirchstraße 6 - 7
14542 Werder (Havel)
Adresse
Eisenbahnstraße 13/14
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Montag - geschlossen

Dienstag - 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch - geschlossen

Donnerstag - 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag - 08:00 - 12:00 Uhr


Fax
03327 783361
Telefon
03327 783353
Telefon
03327 783349

Adresse
Gasstraße 4
03172 Guben
Servicezeiten

Dienstag09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr

und nach telefonischer Vereinbarung


Fax
03561 68714000
Telefon
03561 68710

Adresse
Richard-Muth-Platz 1
14552 Michendorf
Servicezeiten

Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr


Fax
033205 598-50
Telefon
033205 598-53
Telefon
033205 598-52

Häufig gestellte Fragen

Die Höhe der Verwaltungsgebühr richtet sich nach dem für die Bearbeitung entstandenen Verwaltungsaufwand und wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens festgesetzt.
Der Gebührenrahmen beträgt gemäß Anlage 2, Punkt 2.4.4 der GebOUmwelt 70,00 € bis 530,00 €.  


Geräte, die der Erzeugung oder Wiedergabe von Schall oder Schallzeichen dienen (Tongeräte), insbesondere Lautsprecher, Tongeräte, Musikinstrumente, Knallgeräte und ähnliche Geräte sind im Freien verboten, soweit hierdurch die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit belästigt werden kann.

Die örtliche Ordnungsbehörde kann bei einem öffentlichen oder überwiegenden besonderen privaten Interesse auf Antrag eine Ausnahme vom Verbot des Abspielens von Tongeräten im Freien zulassen. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig.


formloser Antrag auf Ausnahmegenehmigung mit folgenden Mindestangaben:

∙ Antragsteller
∙ Ort der Veranstaltung
∙ Zeitraum der Veranstaltung
∙ Darlegung des öffentlichen Interesses
∙ Ansprechpartner

Bitte reichen Sie den Antrag mind. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn in der o. g. Behörde ein!


Bitte reichen Sie den Antrag mind. 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn in der o. g. Behörde ein!


Ordnungsamt, örtliche Ordnungsbehörde bzw. der zuständige Fachbereich der Stadt


Immissionsschutz (Lärm, Luft, Mobilfunk) - weitere Informationen
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Anwohner Information Veranstaltung
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Datenschutzerklärung der Landeshauptstadt Potsdam
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Formular Benutzung Tongeräte Nachtruhe FTG 26
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Genehmigung, Lautsprecher, Feiern, Veranstaltung, Feste, Tongerät