Dienstleistung
Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme einer unbeabsichtigten Grundwassererschließung
Sie sind bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen? Dann müssen Sie, unabhängig davon, ob Sie die Bohrung vorab gemeldet haben oder nicht, die zuständige Behörde informieren.
Nordpromenade 4a
04916 Herzberg (Elster)
- Dienstag 08:00-12:00 und 13:00-17:00 Uhr
- Donnerstag 08:00-12:00 und 13:00-16:00 Uhr
außerhalb der Sprechzeiten nur mit Terminvereinbarung
+49 3535 46-2657
+49 3535 46-9309
Kläranlagen
+49 3535 46-9350
wassergefährdende Stoffe, Heizölverbraucheranlagen
+49 3535 46-9353
Betriebswasserwirtschaft
+49 3535 46-9331
Erdaufschlüsse
+49 3535 46-2632
Gewässerunterhaltung
+49 3535 46-9327
Gewässerunterhaltung
+49 3535 46-9329
Niederschlagsentwässerung
+49 3535 46-2628
Überschwemmungsgebiete
Puschkinplatz 12
15306 Seelow
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr
03301 601-6010
Einrichtung
Landkreis Potsdam-Mittelmark - Team Wasser
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Am Teltowkanal 7
14513 Teltow
03328 318388
Häufig gestellte Fragen
Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn Sie unbeabsichtigt Grundwasser erschließen, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.
Land Brandenburg:
Die unbeabsichtigte Erschließung ist unverzüglich anzuzeigen.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden. Die Anzeige ist in jedem Fall notwendig, unabhängig davon, ob die Bohrung vorher bei der zuständigen Behörde gemeldet wurde oder nicht.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
Erforderliche Unterlagen
Land Brandenburg:
Aus der Anzeige müssen der Standort und die Art und Weise der Ausführung des Vorhabens erkennbar sein.
Die beim Erdaufschluss gewonnenen Daten über Grundwasserstände und Grundwasserbeschaffenheit sind der für die Entgegennahme der Anzeige zuständigen Behörde zu übermitteln.
Voraussetzungen
Land Brandenburg:
Erdaufschlüsse sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen.
Werden bei diesen Arbeiten Stoffe in das Grundwasser eingebracht, ist anstelle der Anzeige eine Erlaubnis nur erforderlich, wenn sich das Einbringen nachteilig auf die Grundwasserbeschaffenheit auswirken kann.
Verfahrensablauf
Land Brandenburg:
Wird unbeabsichtigt Grundwasser erschlossen, ist dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.
Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und trifft ggf. Anordnungen.
Die zuständige Behörde hat die Einstellung oder die Beseitigung der Erschließung anzuordnen, wenn eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit zu besorgen oder eingetreten ist und der Schaden nicht anderweitig vermieden oder ausgeglichen werden kann; die zuständige Behörde hat die insoweit erforderlichen Maßnahmen anzuordnen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Zuständige Stelle
örtlich zuständige Landkreise und kreisfreie Städte als untere Wasserbehörden
Schlagwörter
unbeabsichtigte Grundwassererschließung, Grundwassererschließung, Bauvorhaben, Erdaufschluss, Grundwasserwärmepumpen, Bodeneingriff, Erdarbeiten, Rohstoffe, Kartierung, Altbergbauerkundung, Pfahlgründung, Hohlraumerkundung, Altlastenerkundung, Kellerbau, Geophysikalische Untersuchung, Bohranzeige, Baugrunduntersuchung, Grundwassermessstelle, Ingenieurgeologische Untersuchung, Baugrundsondierung, Grundwasser, Brunnen, Bohrung
Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach den Gegebenheiten des Einzelfalls.
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn Sie unbeabsichtigt Grundwasser erschließen, müssen Sie dies unverzüglich anzeigen.
Land Brandenburg:
Die unbeabsichtigte Erschließung ist unverzüglich anzuzeigen.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie bei einer Bohrung unbeabsichtigt auf Grundwasser gestoßen sind, müssen Sie dies der zuständigen Behörde unverzüglich melden. Die Anzeige ist in jedem Fall notwendig, unabhängig davon, ob die Bohrung vorher bei der zuständigen Behörde gemeldet wurde oder nicht.
Die Behörde teilt Ihnen mit, ob Sie die Bohrung gegebenenfalls vorübergehend einstellen müssen.
Erforderliche Unterlagen
Land Brandenburg:
Aus der Anzeige müssen der Standort und die Art und Weise der Ausführung des Vorhabens erkennbar sein.
Die beim Erdaufschluss gewonnenen Daten über Grundwasserstände und Grundwasserbeschaffenheit sind der für die Entgegennahme der Anzeige zuständigen Behörde zu übermitteln.
Voraussetzungen
Land Brandenburg:
Erdaufschlüsse sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durchzuführen.
Werden bei diesen Arbeiten Stoffe in das Grundwasser eingebracht, ist anstelle der Anzeige eine Erlaubnis nur erforderlich, wenn sich das Einbringen nachteilig auf die Grundwasserbeschaffenheit auswirken kann.
Verfahrensablauf
Land Brandenburg:
Wird unbeabsichtigt Grundwasser erschlossen, ist dies der zuständigen Behörde unverzüglich anzuzeigen.
Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und trifft ggf. Anordnungen.
Die zuständige Behörde hat die Einstellung oder die Beseitigung der Erschließung anzuordnen, wenn eine nachteilige Veränderung der Grundwasserbeschaffenheit zu besorgen oder eingetreten ist und der Schaden nicht anderweitig vermieden oder ausgeglichen werden kann; die zuständige Behörde hat die insoweit erforderlichen Maßnahmen anzuordnen.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Zuständige Stelle
örtlich zuständige Landkreise und kreisfreie Städte als untere Wasserbehörden