Sie bekommen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind und es haben sich Änderungen ergeben? Dann müssen Sie diese Ihrer zuständigen Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich mitteilen.


Adresse
Am Palais Lichtenau 3/5
14469 Potsdam
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Servicezeiten

Di 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr

Do 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr


Fax
0331 2892291

Adresse
Heinrich-Rau-Straße 27-30
16816 Neuruppin

Adresse
Berliner Straße 72
16278 Angermünde
Servicezeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. nur nach Vereinbarung

Fr. 08:00 - 11:30 Uhr


Telefon
03331 268-212

Adresse
Karl-Marx-Str. 1
17291 Prenzlau
Servicezeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. nur nach Vereinbarung

Fr. 08:00 - 11:30 Uhr


Adresse
Berliner Straße 123
16303 Schwedt/Oder
Servicezeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. nur nach Vereinbarung

Fr. 08:00 - 11:30 Uhr


Adresse
Prenzlauer Allee 7
17268 Templin
Servicezeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. nur nach Vereinbarung

Fr. 08:00 - 11:30 Uhr


Telefon
03331 268-212

Adresse
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus/Chóśebuz

Fax
Telefon
+49 355 612-3510

Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Servicezeiten

Dienstag 9 bis 18 Uhr

Donnerstag 9 bis 16 Uhr

Montag, Mittwoch und Freitag, Termine nach Vereinbarung


Fax
+49 3334 2142202
Telefon
+49 3334 2141202

Adresse
Ludwig-Jahn-Straße 2
04916 Herzberg (Elster)
Servicezeiten
  • Dienstag 8-12 Uhr und 13-17 Uhr
  • Donnerstag 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
  • und nach Vereinbarung

Fax
+49 3535 46-3530
Telefon
+49 3535 46-3166
Hinweis
Sachgebietsleitung

Adresse
Platz der Freiheit 1
14712 Rathenow

Fax
03385 551-2479
Telefon
03385 551-0
Telefon
03385 551-2555
Hinweis
Unterhaltsvorschuss

Adresse
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Montag und Mittwoch
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr*

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr*

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 16.00 Uhr*

Freitag
09.00 - 12.00 Uhr

* nur mit vorheriger Terminvereinbarung


Fax
03301 601-80450
Telefon
03301 601-3300

Ansprechpartner
Postfach
Postfach 1138
14801 Bad Belzig
Adresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Montag nach Vereinbarung

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag nach Vereinbarung

Freitag nach Vereinbarung


Telefon
033841 91-0

Adresse
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Servicezeiten

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

sowie telefonischer Vereinbarung


Fax
03562 986-15188
Telefon
03562 986-0

Adresse
Karl-Marx-Str. 1
17291 Prenzlau
Servicezeiten

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Mi. geschlossen

Do. nur nach Vereinbarung

Fr. 08:00 - 11:30 Uhr


Fax
03984 70-2199
Hinweis
Sekretariat
Telefon
03984 70-1151
Hinweis
Sekretariat

Häufig gestellte Fragen

Für die gesamte Zeit des Leistungsbezugs müssen Sie der Unterhaltsvorschussstelle wichtige Änderungen mitteilen. Dazu zählen Änderungen,

  • die für den Anspruch wichtig sein können oder
  • über die Sie im Zusammenhang mit dem Unterhaltsvorschuss Erklärungen abgegeben haben.

Die Änderungen müssen Sie unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) angeben. Beispiele für Änderungen:

  • Ihr Kind lebt nicht mehr bei Ihnen.
  • Sie ziehen um.
  • Sie heiraten.
  • Sie ziehen mit dem anderen Elternteil zusammen.
  • Der andere Elternteil zahlt wieder Unterhalt oder will wieder Unterhalt zahlen.
  • Der bisher unbekannte Aufenthalt des anderen Elternteils wird Ihnen bekannt.
  • Der andere Elternteil ist gestorben.
  • Das Kind ist gestorben.
  • Das Kind besucht keine Schule mehr.
  • Bei dem Kind, das keine Schule mehr besucht, ändert sich das Einkommen, weil sich zum Beispiel die Höhe der Ausbildungsvergütung ändert.

Mitteilungen an andere Behörden genügen nicht.


  • Sie bekommen Unterhaltsvorschuss für Ihr Kind.
  • Es liegen Änderungen vor.

Land Brandenburg:

Widerspruch


Landkreise und kreisfreie Städte als Träger der örtlichen Jugendhilfe


Unterhaltsvorschussstellen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten


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Veränderungsmitteilung alleinerziehender Elternteil
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Jugendamt, Unterhalt, Alleinerziehend, Unterhaltsvorschuss, Änderung mitteilen