Dienstleistung
Auskunft zum Denkmal beantragen
Sie können sich in den amtlichen Denkmallisten, der Denkmaldatenbank und im Geoportal der zuständigen Stelle informieren und dort gegebenenfalls eine weitergehende Auskunft beantragen.
Einrichtung
442 Bereich Untere Denkmalschutzbehörde
Hegelallee 6-10
14467 Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81 79/81
14469 Potsdam
Sie können sich uneingeschränkt telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an uns wenden.
Besprechungstermine und Termine zur Einsicht in Bauakten und Pläne können individuell und vorab grundsätzlich für jeden Tag während der üblichen Bürozeiten (Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr) vereinbart werden.
0331 2891155
0331 2893070
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Am Markt 8
15345 Petershagen/Eggersdorf
Di. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Do. 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Hinweis:
Sie können gern auch einen Termin vereinbaren.
03341 414999
03341 4149500
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Sie erhalten online Einblick in die amtlichen Denkmallisten, die öffentliche Denkmaldatenbank und das Geoportal des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums.
Weitergehende Auskünfte über die Denkmale erhalten Sie auf Antrag. Bei beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen müssen Sie gegebenenfalls für die Auskunft ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Nach einer Prüfung ihres Auskunftsverlangen erhalten Sie die gewünschten Informationen, soweit berechtigte Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Anfrage zu weitergehenden Informationen ist gegebenenfalls der Nachweis des berechtigten Interesses im Antragsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Sie können ohne Einschränkungen Einblick nehmen in die öffentlichen amtlichen Denkmallisten, die Denkmaldatenbank und das Geoportal der zuständigen Stelle.
Eine weitergehende Auskunft ist gegebenenfalls nur durch den Nachweis eines berechtigten Interesses möglich.
Verfahrensablauf
Sie können online jederzeit ohne Antrag Einsicht nehmen in:
- die amtlichen Denkmallisten
- die Denkmaldatenbank für Baudenkmale
- die im Geoportal verzeichneten Bodendenkmale
Weitere Auskünfte zu bestimmten Denkmalen oder zu den beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen, die aus Schutzgründen nicht veröffentlicht werden, müssen Sie jedoch bei der zuständigen Stelle beantragen und dabei Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Nach einer Prüfung ihres Auskunftsverlangen durch die zuständige Stelle erhalten Sie die gewünschten Informationen, soweit berechtigte Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen.
Zuständige Stelle
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)
Anträge / Formulare
Denkmaldatenbank des Landes Brandenburg
FormularDokLink
Fachaufsätze zu Denkmalschutz und Denkmalpflege in Potsdam
FormularDokLink
Denkmalliste des Landes Brandenburg
FormularDokLink
Schlagwörter
Denkmalpflege, Denkmalliste, Technische Denkmale, Gartendenkmale, Denkmalverzeichnis, Kunstdenkmale, Kulturdenkmale, Baudenkmale, Bodendenkmale
Ausführliche Beschreibung
Sie erhalten online Einblick in die amtlichen Denkmallisten, die öffentliche Denkmaldatenbank und das Geoportal des Brandenburgischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseums.
Weitergehende Auskünfte über die Denkmale erhalten Sie auf Antrag. Bei beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen müssen Sie gegebenenfalls für die Auskunft ein berechtigtes Interesse nachweisen.
Nach einer Prüfung ihres Auskunftsverlangen erhalten Sie die gewünschten Informationen, soweit berechtigte Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Anfrage zu weitergehenden Informationen ist gegebenenfalls der Nachweis des berechtigten Interesses im Antragsverfahren erforderlich.
Voraussetzungen
Sie können ohne Einschränkungen Einblick nehmen in die öffentlichen amtlichen Denkmallisten, die Denkmaldatenbank und das Geoportal der zuständigen Stelle.
Eine weitergehende Auskunft ist gegebenenfalls nur durch den Nachweis eines berechtigten Interesses möglich.
Verfahrensablauf
Sie können online jederzeit ohne Antrag Einsicht nehmen in:
- die amtlichen Denkmallisten
- die Denkmaldatenbank für Baudenkmale
- die im Geoportal verzeichneten Bodendenkmale
Weitere Auskünfte zu bestimmten Denkmalen oder zu den beweglichen Denkmalen und Bodendenkmalen, die aus Schutzgründen nicht veröffentlicht werden, müssen Sie jedoch bei der zuständigen Stelle beantragen und dabei Ihr berechtigtes Interesse nachweisen.
Nach einer Prüfung ihres Auskunftsverlangen durch die zuständige Stelle erhalten Sie die gewünschten Informationen, soweit berechtigte Interessen des Eigentümers nicht entgegenstehen.
Zuständige Stelle
Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum (BLDAM)
Anträge / Formulare
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Fachaufsätze zu Denkmalschutz und Denkmalpflege in Potsdam
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Denkmalliste des Landes Brandenburg
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