Dienstleistung
Mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister beantragen
Wenn Sie einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister benötigen, können Sie diesen beim zuständigen Standesamt beantragen. Die Auszüge werden zum Beispiel aus Geburts-, Ehe- und Streberegistern ausgestellt.
Einrichtung
Gemeinde Uckerland - Standesamt
Hauptstraße 35
17337 Uckerland
Mo. 08:30 - 11:30 Uhr
Di. 08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 17:30 Uhr
Do. 08:30 - 11:30 Uhr und 12:30 - 15:00 Uhr
Fr. 08:30 - 11:30 Uhr
039745 86121
Einrichtung
SB Standesamt
Freienwalder Straße 50
16269 Wriezen
MO Bürgerservice
9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 15.30 Uhr
Fachbereiche
Termine nur nach Vereinbarung
DI 9.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 18.00 Uhr
MI geschlossen
DO 8.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 16.00 Uhr
FR 9.00 - 12.00 Uhr
033456 49400
033456 49144
Einrichtung
Standesamt
Kirchstraße 6 - 7
14542 Werder (Havel)
Eisenbahnstraße 13/14
14542 Werder (Havel)
Montag - geschlossen
Dienstag - 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr
Freitag - NUR nach vorheriger Terminvereinbarung
03327 783159
03327 783301
03327 783304
Einrichtung
Standesamt, Wahlen
Rathausstraße 7
14669 Ketzin/Havel
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Hinweise:
Bürgerbüro zusätzlich Montags geöffnet von 08:00 - 12:00 Uhr
Ein barrierefreier Zugang steht nur im Stadthaus (Rathausstraße 29) zur Verfügung.
+49 33233 720199
+49 33233 720720
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Aufbewahrungsfrist:
30 bis 110 Jahre
Ausführliche Beschreibung
In Deutschland werden Daten in Form von Personenstandsfällen über Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft und Tod im Personenstandsregister erfasst. Den Personenstand eines Menschen müssen Sie in den verschiedensten Lebenslagen nachweisen, zum Beispiel bei der Einschulung der Kinder oder im Erbfall.
Sie haben die Möglichkeit, für sich oder eine Verwandte beziehungsweise einen Verwandten in der auf- beziehungsweise absteigenden Abstammungslinie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, sowie für Ehegattinnen und Ehegatten einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister zu beantragen.
Bei Ihrem zuständigen Standesamt können Sie folgende Registerauszüge in verschiedenen Sprachen beantragen:
- Geburtenregister
- Eheregister
- Sterberegister
Der Personenstand umfasst auch weitere familien- und namensrechtliche Tatsachen. Darum werden alle Ereignisse, die den Personenstand eines Menschen ändern, ebenfalls in den Personenstandsregistern als sogenannte Folgebeurkundungen registriert. Solche Ereignisse können zum Beispiel die Anerkennung der Vaterschaft, die Adoption, die Eheauflösung, eine Namensänderung oder die Todeserklärung sein.
Sie können die Registerauszüge kostenpflichtig für sich selbst beantragen sowie für Ihre Angehörigen in auf- beziehungsweise absteigender Abstammungslinie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, sowie für Ehegattinnen und Ehegatten.
Voraussetzungen
-
Sie beantragen einen mehrsprachigen Registerauszug für sich selbst oder für
- Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner
- Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner
- Ihre Vorfahrin oder Ihren Vorfahren (Eltern, Großeltern)
- Ihre Kinder oder Enkel
-
Sie können einen Verwandtschaftsnachweis erbringen, zum Beispiel durch eine
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
-
Beantragen Sie einen mehrsprachigen Registerauszug für eine andere Person (zum Beispiel Geschwister), müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, zum Beispiel durch
- Erbschein
- Grundbuchauszug
-
Sie sind mindestens 16 Jahre alt
Rechtsbehelf
- Anweisung durch das Amtsgericht
Zuständige Stelle
Standesamt
Schlagwörter
Tod, Ehe, Geburt, Auszug, Personenstand, mehrsprachig, Registerauszug, Personenstandsregister
Welche Fristen muss ich beachten?
Ausführliche Beschreibung
In Deutschland werden Daten in Form von Personenstandsfällen über Geburt, Eheschließung, Lebenspartnerschaft und Tod im Personenstandsregister erfasst. Den Personenstand eines Menschen müssen Sie in den verschiedensten Lebenslagen nachweisen, zum Beispiel bei der Einschulung der Kinder oder im Erbfall.
Sie haben die Möglichkeit, für sich oder eine Verwandte beziehungsweise einen Verwandten in der auf- beziehungsweise absteigenden Abstammungslinie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, sowie für Ehegattinnen und Ehegatten einen mehrsprachigen Auszug aus dem Personenstandsregister zu beantragen.
Bei Ihrem zuständigen Standesamt können Sie folgende Registerauszüge in verschiedenen Sprachen beantragen:
- Geburtenregister
- Eheregister
- Sterberegister
Der Personenstand umfasst auch weitere familien- und namensrechtliche Tatsachen. Darum werden alle Ereignisse, die den Personenstand eines Menschen ändern, ebenfalls in den Personenstandsregistern als sogenannte Folgebeurkundungen registriert. Solche Ereignisse können zum Beispiel die Anerkennung der Vaterschaft, die Adoption, die Eheauflösung, eine Namensänderung oder die Todeserklärung sein.
Sie können die Registerauszüge kostenpflichtig für sich selbst beantragen sowie für Ihre Angehörigen in auf- beziehungsweise absteigender Abstammungslinie, also Eltern, Großeltern, Kinder und Enkel, sowie für Ehegattinnen und Ehegatten.
Voraussetzungen
-
Sie beantragen einen mehrsprachigen Registerauszug für sich selbst oder für
- Ihre Ehepartnerin oder Ihren Ehepartner
- Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner
- Ihre Vorfahrin oder Ihren Vorfahren (Eltern, Großeltern)
- Ihre Kinder oder Enkel
-
Sie können einen Verwandtschaftsnachweis erbringen, zum Beispiel durch eine
- Geburtsurkunde
- Eheurkunde
- Lebenspartnerschaftsurkunde
-
Beantragen Sie einen mehrsprachigen Registerauszug für eine andere Person (zum Beispiel Geschwister), müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, zum Beispiel durch
- Erbschein
- Grundbuchauszug
-
Sie sind mindestens 16 Jahre alt
Rechtsbehelf
- Anweisung durch das Amtsgericht
Zuständige Stelle
Standesamt