Eine Wohnungsgeberbestätigung oder Vermieterbescheinigung ist ein Papier Ihres Vermieters darüber, dass Sie tatsächlich in die angegebene Wohnung eingezogen sind. Sie benötigen es, wenn Sie sich beim Einwohnermeldeamt nach dem Umzug ummelden.


Adresse
Schlossstraße 3
15711 Königs Wusterhausen
Servicezeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr 

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 08:00 - 11:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Freitag 07:00 - 12:00  Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Telefon
03375 273-373

Adresse
Schönower Straße 105
16341 Panketal
Servicezeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:30 Uhr

Mittwoch keine Sprechzeiten

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag keine Sprechzeiten


Häufig gestellte Fragen

Nach § 19  Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Wohnungsgeberin / der Wohnungsgeber verpflichtet, der meldepflichtigen Person den Einzug schriftlich oder gegenüber der Meldebehörde nach Absatz 4 auch elektronisch zu bestätigen. Der Wohnungswechsel ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der entsprechenden Behörde zu melden.


Wohnungsgeber stellt die Bestätigung aus


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