Das Kurzzeitkennzeichen können Sie als Privatperson oder Firma für ein verkehrssicheres, aber nicht zugelassenes Fahrzeug beantragen.


Adresse
Edisonallee 11-19
14473 Potsdam
Adresse
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Servicezeiten

Kfz-Zulassungsbehörde

Mo 08:00 – 15:00 Uhr

Di 08:00 – 18:00 Uhr  

Mi 08:00 – 12:00 Uhr  

Do 08:00 – 18:00 Uhr  

Fr 08:00 – 12:00 Uhr 

Sa 08:00 – 12:00 Uhr    

Großkundenschalter

Mo 07:00 – 15:00 Uhr

Di 07:00 – 16:00 Uhr 

Mi 07:00 – 12:00 Uhr

Do 07:00 – 16:00 Uhr

Fr 07:00 – 12:00 Uhr

Sa geschlossen

Im Großkundenschalter werden Dienstleistungen von Zulassungsdiensten, Autohäusern sowie Großkunden, z.B. Firmen bearbeitet. Bitte vereinbaren Sie hierfür per Mail ( gks@rathaus.potsdam.de ) einen Termin. Die Abgabe der Vorgänge erfolgt von 7-8 Uhr.

Hinweise zu den Öffnungszeiten zu Feiertagen

Die Samstage vor Ostern und Pfingsten sowie am 24. und 31. Dezember bleibt die Arbeitsgruppe Bürgerservice Kfz-Zulassungen geschlossen und schließt am 23.12. sowie am 30.12. und am Gründonnerstag jeweils bereits um 16:00 Uhr.


Fax
0331 289843295
Telefon
0331 2891110

Adresse
Karl-Marx-Straße 69
03044 Cottbus/Chóśebuz
Servicezeiten

Achtung: Für alle Sprechzeiten ist die vorherige Terminvereinbarung notwendig. Ausnahme: Dienstag erfolgt die Bearbeitung ohne vorherige Terminvereinbarung. Es ist ggf. mit längeren Wartezeiten zu rechnen.

Die Terminvereinbarung ist wie folgt möglich: 

  • hier online oder

  • telefonisch unter 0355 612-4777 am Montag, Dienstag, Donnerstag oder Freitag zwischen 08:30 und 12:00 oder Dienstag und Donnerstag zwischen 13:00 und 18:00 Uhr

  • bei Ihrer persönlichen Vorsprache in unserer Behörde

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.


Fax
Telefon
+49 355 612-4751

Adresse
Hegelstraße 23a
15517 Fürstenwalde/Spree
Servicezeiten

Montag, Mittwoch, Freitag: 9:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag: 9:00 bis 18:00 Uhr


Telefon
03361 599-3050

Adresse
Am Markt 1
16225 Eberswalde
Adresse
Jahnstr. 45
16321 Bernau bei Berlin
Servicezeiten

Montag - geschlossen
Dienstag - 9 bis 18 Uhr
Mittwoch - geschlossen
Donnerstag - 8 bis 15 Uhr
Freitag - 8 bis 12 Uhr
Samstag - 8 bis 12 Uhr


Fax
+49 3334 2142466
Telefon
+49 3334 2141466

Online-Terminvereinbarung
Adresse
Riesaer Straße 17
04924 Bad Liebenwerda
Adresse
Kirchhainer Straße 38a
03238 Finsterwalde
Servicezeiten
  • Montag  08:00-12:00 Uhr
  • Dienstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr
  • Mittwoch geschlossen
  • Donnerstag 08:00-12:00 Uhr und 13:00-16:00 Uhr
  • Freitag 08:00-12:00 Uhr

Telefon
+49 35341 97-7600
Hinweis
Zulassungsstelle Bad Liebenwerda
Telefon
+49 3531 50-26715
Hinweis
Zulassungsstelle Finsterwalde

Adresse
Adolf-Dechert-Straße 1
16515 Oranienburg
Servicezeiten

Montag
07.30 - 12.00 Uhr
13.00 - 15.00 Uhr

Dienstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Mittwoch
07.30 - 12.30 Uhr

Donnerstag
09.00 - 12.00 Uhr
13.00 - 18.00 Uhr

Freitag
07.30 - 12.30 Uhr


Telefon
03301 601-5900

Ansprechpartner
Adresse
Am Gutshof 1-7
14542 Werder (Havel)
Servicezeiten

Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr 
Donnerstag 07:30 - 16:00 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Bitte beachten, ohne vorherige Online-Terminvereinbarung ist eine Vorsprache zu den Öffnungszeiten nicht möglich.


Telefon
033841 91-0

Adresse
Fontaneplatz 10
15711 Königs Wusterhausen

Fax
03375 26-2670
Telefon
03375 26-2660

Häufig gestellte Fragen

Das Kurzeitkennzeichen ist maximal 6 Tage gültig.


Mit einem Kurzzeitkennzeichen können Sie ein Fahrzeug
Probefahren oder an einen anderen Ort überführen. Sonstige
Fahrtzwecke sind nicht zulässig und können geahndet werden.
Der Gültigkeitszeitraum beträgt maximal 6 Tage ab dem Tag der
Zuteilung. Das Ablaufdatum ist auf dem Kurzzeitkennzeichen am
rechten Rand sichtbar. Nach diesem Datum verliert das
Kurzzeitkennzeichen automatisch seine Gültigkeit.

Das Fahrzeug muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um ein
Kurzzeitkennzeichen zu verwenden:

  • es muss eine EG-Typgenehmigung vorliegen oder
    eine Einzelgenehmigung beziehungsweise
    Betriebserlaubnis erteilt worden sein,
  • für Gebrauchtfahrzeuge muss ein gültiger Nachweis
    über eine bestandene Hauptuntersuchung vorliegen
    (Hauptuntersuchungsbericht) und
  • es muss eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung
    bestehen.

Wenn für Ihr Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung oder
Betriebserlaubnis vorliegt, dürfen Sie mit einem Kurzzeitkennzeichen
nur Fahrten durchführen, die im Zusammenhang mit der Erlangung
der erforderlichen Gutachten stehen. Dann dürfen Sie nur zur
nächstgelegenen Begutachtungsstelle im Bezirk, die das
Kennzeichen zugeteilt hat, oder im angrenzenden Bezirk mit dem
Kurzzeitkennzeichen fahren.

Wenn Ihr Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung oder
Sicherheitsprüfung hat, erhält es ein Kurzzeitkennzeichen nur für die
Fahrt:

  • zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk und zurück oder
  • in eine nächstgelegene Werkstatt im Zulassungsbezirk, in dem das Kennzeichen ausgegeben wurde oder
  • in einen angrenzenden Bezirk und zurück zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel.

Dies gilt nicht für Fahrzeuge, die als verkehrsunsicher eingestuft
wurden.


  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Übereinstimmungsbescheinigung (englische Abkürzung:
    COC) oder
  • Einzelgenehmigung des Fahrzeugs im Original
  • gegebenenfalls bisherige Kennzeichenschilder
  • bei Gebrauchtfahrzeugen: Hauptuntersuchungsbericht
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB)

  • Sie benötigen das Fahrzeug für:
    • eine Probefahrt, auf der Sie die
    • Gebrauchsfähigkeit
      feststellen und nachweisen können
      oder
    • eine Überführungsfahrt, um das
      Fahrzeug an einen anderen Ort zu
      bringen.
  • Sie haben einen eigenen konkreten Bedarf für die
    Zuteilung eines Kurzzeitkennzeichens.
  • Sie müssen das Fahrzeug bei der Zulassungsbehörde
    konkret nennen und die Daten zum Fahrzeug
    nachweisen.
  • Für das Fahrzeug muss eine:
    • EG-Typgenehmigung,
    • Einzelgenehmigung oder
    • Betriebserlaubnis vorliegen.
  • Für das Fahrzeug muss während des gesamten
    Gültigkeitszeitraums eine:
    • gültige Hauptuntersuchung und
    • gegebenenfalls eine Sicherheitsprüfung
      nachgewiesen werden.
  • Sie besitzen einen Nachweis für eine bestehende
    Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung in Form einer
    elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB) für
    Kurzzeitkennzeichen.

Hinweis: Beantragen Sie Kurzzeitkennzeichen für mehrere Fahrzeugegleichzeitig, müssen Sie einen Bedarfsnachweis erbringen.


Sie selbst, eine bevollmächtigte oder eine empfangsberechtigte
Person beantragen das Kurzzeitkennzeichen bei:

  • Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsbehörde oder
  • der für den Standort des Fahrzeugs örtlich zuständigen Zulassungsbehörde.
  • Je nach Angebot der Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
  • Vereinbaren Sie telefonisch oder sofern möglich online einen Termin bei Ihrer örtlichen Zulassungsbehörde.
  • Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen sowie die Bezahlsumme von 12,80 EUR zu Ihrem Termin mit.
  • Ihre Unterlagen werden direkt vor Ort geprüft.

Wenn die Prüfung positiv ausfällt, erhalten Sie noch während des
Termins Ihr persönliches Kurzzeitkennzeichen. Meistens gibt es
unweit der Zulassungsstellen auch Privathändler, bei denen Sie sich
direkt im Anschluss das Kurzzeitkennzeichen auf ein Nummernschild
drucken lassen können.

Hinweis: Als antragstellende Person, die nicht in Deutschland
gemeldet ist, können Sie das Kurzzeitkennzeichen bei der
zuständigen Zulassungsbehörde beantragen, wenn Sie eine
empfangsberechtigte Person nennen.


Formulare: keine
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja

Vollmacht Kraftfahrzeugzulassung
FormularDokLink

Örtlich zuständige Zulassungsbehörden


Örtlich zuständige Zulassungsbehörden


Straßenverkehrsamt, Zulassung, Verkehrsbehörde, Kfz-Zulassungsstelle, Überführungsfahrt, Händlerkennzeichen, Zuteilung Kurzzeit, Kurzzeitkennzeichen, Nummernschild, Fahrzeugzulassung, Probefahrt, Tageszulassung, Kennzeichen, Straßenverkehr, Kfz-Zulassungsbehörde, Kurzeitkennzeichen Gültigkeit