Dienstleistung
Wohnungsgeberbescheinigung gemäß § 19 des Bundesmeldegesetzes (BMG)
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Einrichtung
Bürgerbüro am Markt
Servicezeiten
Mo-Fr 08:00 - 18:00
Häufig gestellte Fragen
Schlagwörter
Wohnungsgeber, BMG, Einzug
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