Dienstleistung
Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Das OZG-Portfolio des ZV DIKOM wird um die neue Komponente VOIS Online 2.0 für eine Übermittlung von bürgerfreundlichen und elektronischen Vorgängen im Meldewesen, Pass- und Personalausweiswesen und im Bereich Wahlen erweitert.
Sukzessive werden weitere digitale Verwaltungsleistungen aus dem Bereich des Meldewesens zur Verfügung stehen.
Die Anbindung an die VOIS Online 2.0-Infrastruktur des ZV DIKOM wird allen Bürgerämtern in Brandenburg gleichberechtigt ermöglicht; eine Mitgliedschaft im Zweckverband ist nicht erforderlich.
Anfragen zu unserem Service oder Angebotsanforderungen richten Sie bitte an vertrieb@dikom-bb.de .
Bis zur erfolgreichen Umsetzung des Service "Online-Meldewesen", nutzen Sie gern den zur Verfügung stehenden Onlineantragsassistenten.
Einrichtung
Bürgerbüro am Markt
Mo-Fr 08:00 - 18:00
Häufig gestellte Fragen
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Land Brandenburg:
Personalausweis, ggf. vorläufigen
Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Zuständige Stelle
Kreisfreie Stadt, amtsfreie oder mitverwaltende Gemeinde oder Amt (Meldebehörde), in der die dann alleinige Wohnung oder Hauptwohnung liegt, soweit Sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 23
Schlagwörter
Zweitwohnsitz, Zusammen ziehen, Zweitwohnung, Nebenwohnsitz
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Ausführliche Beschreibung
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Land Brandenburg:
Personalausweis, ggf. vorläufigen
Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Formulare
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Zuständige Stelle
Kreisfreie Stadt, amtsfreie oder mitverwaltende Gemeinde oder Amt (Meldebehörde), in der die dann alleinige Wohnung oder Hauptwohnung liegt, soweit Sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2
Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 23