Abmeldung einer Nebenwohnung nach § 21 Bundesmeldegesetz


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ZV DIKOM Bürgerservice mit VOIS


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Ansprechpartner


Zweckverband DIKOM

Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

 

Das OZG-Portfolio des ZV DIKOM wird um die neue Komponente VOIS Online 2.0 für eine Übermittlung von bürgerfreundlichen und elektronischen Vorgängen im Meldewesen, Pass- und Personalausweiswesen und im Bereich Wahlen erweitert. 

Sukzessive werden weitere digitale Verwaltungsleistungen aus dem Bereich des Meldewesens zur Verfügung stehen.

Die Anbindung an die VOIS Online 2.0-Infrastruktur des ZV DIKOM wird allen Bürgerämtern in Brandenburg gleichberechtigt ermöglicht; eine Mitgliedschaft im Zweckverband ist nicht erforderlich.

Anfragen zu unserem Service oder Angebotsanforderungen richten Sie bitte an vertrieb@dikom-bb.de

 

Bis zur erfolgreichen Umsetzung des Service "Online-Meldewesen", nutzen Sie gern den zur Verfügung stehenden Onlineantragsassistenten.

 

 

Servicezeiten

Mo-Fr 08:00 - 18:00


Häufig gestellte Fragen

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.


Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.


Bestätigung des Wohnungsgebers

Land Brandenburg:

Personalausweis, ggf. vorläufigen

Personalausweis, Ersatz-Personalausweis, anerkannten und gültigen Pass oder Passersatzpapier


Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.


Formlose Antragsstellung möglich: ja


Kreisfreie Stadt, amtsfreie oder mitverwaltende Gemeinde oder Amt  (Meldebehörde), in der die dann alleinige Wohnung oder Hauptwohnung liegt, soweit Sie noch weitere Wohnungen besitzen.


Bundesministerium des Innern (BMI), Referat VII2

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg, Referat 23


Zweitwohnsitz, Zusammen ziehen, Zweitwohnung, Nebenwohnsitz