Abmeldung einer Nebenwohnung nach § 21 Bundesmeldegesetz

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Ansprechpartner
Zweckverband DIKOM

Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

Diese Leistung ist Bestandteil einer Fokusleistung.


Ihre neue Wohnung liegt nicht im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden. Wie, erfahren Sie hier.


Servicezeiten

Mo-Fr 08:00 - 18:00


Häufig gestellte Fragen

Ihre neue Wohnung liegt nicht im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden. Wie, erfahren Sie hier.


Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.


Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.


die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes


die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes


abmelden, wohnsitz, nebenwohnung, zweitwohnsteuer