Dienstleistung
Wohnsitz Abmeldung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Diese Leistung ist Bestandteil einer Fokusleistung.
Ihre neue Wohnung liegt nicht im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden. Wie, erfahren Sie hier.
Mo-Fr 08:00 - 18:00
Häufig gestellte Fragen
Teaser
Ihre neue Wohnung liegt nicht im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden. Wie, erfahren Sie hier.
Erforderliche Unterlagen
Bestätigung des Wohnungsgebers
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Fristen
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
Fachlich freigegeben am
17.11.2015
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Ansprechpunkt
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Schlagwörter
abmelden, wohnsitz, nebenwohnung, zweitwohnsteuer
Ihre neue Wohnung liegt nicht im Inland? Dann müssen Sie sich abmelden. Wie, erfahren Sie hier.
Bestätigung des Wohnungsgebers
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Bundesministerium des Innern (BMI)
17.11.2015
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes