Dienstleistung
Spielhallen Erlaubnis
Onlineformular Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle nach § 33i GewO
Zum Formular
Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle oder ähnlicher Unternehmen nach § 33i der Gewerbeordnung (GewO) sowie Erlaubnis für die Errichtung und den Betrieb einer Spielhalle nach § 2 des Brandenburgischen Spielhallengesetzes (BbgSpielhG).
Wer gewerbsmäßig eine Spielhalle oder ein ähnliches Unternehmen betreiben will, das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten oder der Veranstaltung anderer Spiele im Sinne des § 33c Abs. 1 Satz 1 oder des § 33d Abs. 1 Satz 1 GewO dient, bedarf der jeweiligen Erlaubnis der jeweils zuständigen Behörde.
Einrichtung
Bürgerbüro am Markt
Servicezeiten
Mo-Fr 08:00 - 18:00
Häufig gestellte Fragen
Kurztext
Spielhalle Betriebserlaubnis
Teaser
Der Betrieb einer Spielhalle oder einer ähnlichen Unternehmung ist genehmigungspflichtig.
Schlagwörter
Aufstellung von Spielgeräten, Unterhaltungsspiele mit Gewinnmöglichkeit
Kurztext
Spielhalle Betriebserlaubnis
Teaser
Der Betrieb einer Spielhalle oder einer ähnlichen Unternehmung ist genehmigungspflichtig.
Schlagwörter
Aufstellung von Spielgeräten, Unterhaltungsspiele mit Gewinnmöglichkeit