Dienstleistung
Sondernutzung von Straßen Erlaubnis bei Baumaßnahmen
Wenn Sie öffentlichen Verkehrsraum über den Gemeingebrauch hinaus nutzen wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Sondernutzungserlaubnis. Zum öffentlichen Verkehrsraum zählen dabei sowohl Straßen als auch Fuß- oder Radwege.
Die Sondernutzungserlaubnis ist zum Beispiel erforderlich für:
- Absperrungen, Bauzäune
- Container
- Baugerüste, Baumaschinen
- Baustelleneinrichtung
- Ablagerung von Baumaterialien
- Befahren von Gehbahnen
Wurde Ihnen bereits eine straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung erteilt, benötigen Sie keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis mehr.
Achtung! Die Sondernutzungserlaubnis wird nicht durch eine Baugenehmigung ersetzt.
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.
Häufig gestellte Fragen
Teaser
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
Fachlich freigegeben am
05.07.2022
Zuständige Stelle
Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte
Schlagwörter
Befahren von Gehwegen, Absperrungen, Straßenverkehrsrechtliche Sondernutzung, Baugerüsten, Fahrradbügel, Baustelleneinrichtungen, Baugerüst
Arbeitsstellen, die sich auf den Straßenverkehr auswirken (Baustellen), müssen gesichert werden.
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
05.07.2022
Die unteren Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte