Dienstleistung
Personalausweis Meldung wegen Verlust
Als deutsche Staatsbürgerin oder deutscher Staatsbürger sind Sie ab einem Alter von 16 Jahren dazu verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Den Verlust Ihres Personalausweises müssen Sie unverzüglich einem Bürgeramt oder der Polizei melden. Wenn Sie dies nicht machen, handeln Sie ordnungswidrig. Bei der Meldung im Bürgeramt können Sie gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.
Wenn Sie den Verlust melden, wird auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt. Das stellt sicher, dass jeder Missbrauchsversuch sofort erkannt wird. Nach der Sperrung ist es weder möglich, die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises zu nutzen, noch, dessen Daten aus Ihrem Smartphone auslesen zu lassen (Smart-eID).
Die Sperrung der Unterschriftsfunktion können Sie ausschließlich bei dem Anbieter Ihres Signaturzertifikats veranlassen.
Nach der Meldung können Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Sofern Sie einen gültigen Reisepass besitzen, müssen Sie keinen neuen Personalausweis beantragen.
Diese Leistung ist Bestandteil einer Fokusleistung.
Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.
Häufig gestellte Fragen
Teaser
Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.
Erforderliche Unterlagen
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Voraussetzungen
- Ihr Personalausweis ist verlorengegangen
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Verfahrensablauf
Melden Sie den Verlust bei einem Bürgeramt oder der Polizei.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.
Fristen
Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.
Rechtsbehelf
- Einspruch.
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.
- verwaltungsgerichtliche Klage
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
Fachlich freigegeben am
14.10.2021
Zuständige Stelle
Behördenfinder Deutschland - bundesweite Ämter- und Behördensuche
Ansprechpunkt
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
Do 08:00 - 17:00 Uhr
Fr 08:00 - 17:00 Uhr
Schlagwörter
ePA, melden, Perso, Verlust, verlorengegangen, elektronischer Personalausweis, PA, neu, Anzeige, neuer Personalausweis, Anzeigen, Meldung, verlust
Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren, müssen Sie dies melden.
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
- Ihr Personalausweis ist verlorengegangen
Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Melden Sie den Verlust bei einem Bürgeramt oder der Polizei.
Ihre Meldung wird ohne Verzögerung aufgenommen.
Sie müssen den Verlust unverzüglich melden.
- Einspruch.
- Widerspruch.
Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen. - verwaltungsgerichtliche Klage
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
14.10.2021
Behördenfinder Deutschland - bundesweite Ämter- und Behördensuche
Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon +49 1801 333333
E-Mail eID_buergerservice@bmi.bund.de
Öffnungszeiten
Mo 08:00 - 17:00 Uhr
Di 08:00 - 17:00 Uhr
Mi 08:00 - 17:00 Uhr
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