Antrag auf Umschreibung des Nutzungsrechts an einer Grabstätte

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Antrag auf Umschreibung des Nutzungsrechts an einer Grabstelle

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Anzeige der Aufgabe des Nutzungsrechts an einem Grab

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Erklärung über die künftige Nutzung einer Grabstelle

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Nachtrag zur Urkunde über das Nutzungsrecht an einem Grabfeld

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Urkunde über das Nutzungsrecht an einem Grabfeld

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Antrag auf Verlängerung / Übertragung der Grabnutzung

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Ansprechpartner
Zweckverband DIKOM

Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.

Falls Sie per Rechtsnachfolge das Nutzungsrecht erhalten, informieren Sie die Friedhofsverwaltung darüber.

Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.


Servicezeiten

Mo-Fr 08:00 - 18:00


Häufig gestellte Fragen

Auf Antrag bei der Friedhofsverwaltung können Sie das Nutzungsrecht für eine Grabstelle an eine andere Person übertragen bzw. von einer anderen Person übernehmen.


Welche Unterlagen und Nachweise erforderlich sind, erfragen Sie bitte bei der Friedhofsverwaltung.


Nutzungsrechte an Grabplätzen sind nicht gesetzlich geregelt. Sie bestimmen sich nach der Friedhofssatzung der Gemeinde.


Mit der Übertragung des Nutzungsrechtes geht auch die Gebührenpflicht an den neuen Nutzungsberechtigten über. Die Gebühren sind in der kommunalen Friedhofssatzung geregelt.


Den Verfahrensablauf erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.


Die Bearbeitungsdauer erfragen Sie bitte bei der zuständigen Friedhofsverwaltung.


schriftlicher Antrag bzw. schriftliche Information