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Online-Formular
Online-Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

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Ansprechpartner
Herr Dietmar DIKOM

Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
  
Bei berechtigten Personen unter 18 Jahren :

  • Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu EUR 15,00 gefördert.

Bei berechtigten Personen unter 25 Jahren:

  • Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit EUR 150,00 jährlich (EUR 100,00 für das erste, EUR 50,00 für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
  • Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
  • Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten übernommen, die tatsächlich entstehen.
  • Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten übernommen, die tatsächlich entstehen.
  • Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung bzw. durch einen Kooperationsvertrag zwischen Schule und Tageseinrichtung vereinbart) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt. Eigenanteile der Eltern fallen zum 01.08.2019 weg.
  • Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen. Eigenanteile der Eltern fallen zum 01.08.2019 weg.
Adresse
Gewerberweg 3
03044 Cottbus
Der Weg zum Glück!

Ansprechpartner

Häufig gestellte Fragen

  • Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung
  • Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten
  • Antrag auf finanzielle Förderung notwendig   
  • Bereiche, die gefördert werden, sind abhängig vom Alter des Kindes (unter 18 Jahren und unter 25 Jahren)
  • zuständig: Landkreis/kreisfreie Stadt, Jobcenter  

Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen können Sie bei Ihrem zuständigen Landkreis/kreisfreie Stadt beziehungsweise Jobcenter beantragen.


  • Nachweis der Bedürftigkeit, zum Beispiel durch Bescheid über:
    • Kinderzuschlag
    • Wohngeld
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
  • gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
  • soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule

Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.


  • Sie sind noch keine 25 Jahre alt und können Ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken
  • Sie haben entweder Anspruch auf
    • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende,
    • Sozialhilfe oder
    • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 

oder

  • Ihre Familie bezieht   
    • Kinderzuschlag oder
    • Wohngeld

Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit nur für berechtigte Personen unter 18 Jahre.


Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie in der Regel auf Antrag (Globalantrag ab 01.08.2019, außer bei Klassenfahrten und Lernförderung im SGB II).

  • Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten bekommen (eventuell reichen Nachweise aus). 
  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch bei einer Antragstellung.
  • Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen. 
  • Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab.
  • Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.

Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.


Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)


Landkreis/kreisfreie Stadt, Jobcenter


Bildung und Teilhabe - Informationsblatt Bildungspaket
Externe URL

Bildung und Teilhabe - Antrag auf Leistungen (pdf-Dokument)
Externe URL

Bildung und Teilhabe - Bestätigung Schul-/Kitaausflüge
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Bildung und Teilhabe - Informationsblatt Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
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Bildung und Teilhabe - Informationsblatt Mittagsverpflegung für Leistungsberechtigte
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Bildung und Teilhabe - Bestätigung Lernförderung
Externe URL

Bildung und Teilhabe - Antrag auf Leistungen (Ausfüllassistent)
Externe URL

Bildung und Teilhabe - Informationsblatt Schul-/Kitaausflüge, mehrtägige Klassenfahrten
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Bildung und Teilhabe - Informationsblatt Schulbedarf
Externe URL

Bildung und Teilhabe - Informationsblatt Schulbescheinigung
Download als PDF

Bildung und Teilhabe - Informationsblatt Lernförderung
Externe URL

Bildungspaket - Handreichung Sozialfonds
Externe URL

Bildung und Teilhabe - Bestätigung mehrtägige Klassenfahrten
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