Dienstleistung
Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Erbringung
Ziel des Bildungspaketes ist es, Kindern aus finanziell schwachen Familien die notwendigen Bildungs- und Teilhabeangebote nicht vorzuenthalten. Als berechtigte Person bzw. als Eltern haben Sie die Möglichkeit, hierfür vom Staat eine finanzielle Förderung zu beantragen. Die Förderung betrifft folgende Bereiche:
Bei berechtigten Personen unter 18 Jahren :
- Die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben, zum Beispiel im Sportverein oder in der Musikschule, wird mit monatlich bis zu EUR 15,00 gefördert.
Bei berechtigten Personen unter 25 Jahren:
- Die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wird mit EUR 150,00 jährlich (EUR 100,00 für das erste, EUR 50,00 für das zweite Schulhalbjahr) gefördert.
- Für ergänzende angemessene Lernförderung werden Kosten übernommen, soweit sie erforderlich ist, um die nach schulrechtlichen Bestimmungen festgelegten Lernziele zu erreichen.
- Für eintägige Ausflüge von Schulen, Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden die Kosten übernommen, die tatsächlich entstehen.
- Für mehrtägige Ausflüge von Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege sowie für Klassenfahrten im Rahmen schulrechtlicher Bestimmungen werden die Kosten übernommen, die tatsächlich entstehen.
- Zuschüsse für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung von Schülerinnen und Schülern (falls in schulischer Verantwortung bzw. durch einen Kooperationsvertrag zwischen Schule und Tageseinrichtung vereinbart) sowie von Kindern in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege werden gezahlt. Eigenanteile der Eltern fallen zum 01.08.2019 weg.
- Die erforderlichen tatsächlichen Aufwendungen für die Beförderung zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges (Schülermonatskarten) werden übernommen. Eigenanteile der Eltern fallen zum 01.08.2019 weg.
Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen können Sie bei Ihrem zuständigen Landkreis/kreisfreie Stadt beziehungsweise Jobcenter beantragen.
Häufig gestellte Fragen
Teaser
Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen können Sie bei Ihrem zuständigen Landkreis/kreisfreie Stadt beziehungsweise Jobcenter beantragen.
Rechtsgrundlage(n)
§ 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
§§ 34 f. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
§§ 28 f. Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
§ 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
§ 3 Asylbewerberleistungsgesetz ( AsylbLG )
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Bedürftigkeit, zum Beispiel durch Bescheid über:
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
- soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
Voraussetzungen
- Sie sind noch keine 25 Jahre alt und können Ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken
- Sie haben entweder Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende,
- Sozialhilfe oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
oder
- Ihre Familie bezieht
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit nur für berechtigte Personen unter 18 Jahre.
Verfahrensablauf
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie in der Regel auf Antrag (Globalantrag ab 01.08.2019, außer bei Klassenfahrten und Lernförderung im SGB II).
- Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten bekommen (eventuell reichen Nachweise aus).
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch bei einer Antragstellung.
- Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen.
- Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab.
- Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
Fristen
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
29.09.2015
Zuständige Stelle
Landkreis/kreisfreie Stadt, Jobcenter
Formulare/Schriftformerfordernis
Bildung und Teilhabe - Informationsblatt Bildungspaket
Externe URL
Bildung und Teilhabe - Antrag auf Leistungen (pdf-Dokument)
Externe URL
Bildung und Teilhabe - Bestätigung Schul-/Kitaausflüge
Externe URL
Bildung und Teilhabe - Informationsblatt Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Externe URL
Bildung und Teilhabe - Informationsblatt Mittagsverpflegung für Leistungsberechtigte
Externe URL
Bildung und Teilhabe - Bestätigung Lernförderung
Externe URL
Bildung und Teilhabe - Antrag auf Leistungen (Ausfüllassistent)
Externe URL
Bildung und Teilhabe - Informationsblatt Schul-/Kitaausflüge, mehrtägige Klassenfahrten
Externe URL
Bildung und Teilhabe - Informationsblatt Schulbedarf
Externe URL
Bildung und Teilhabe - Informationsblatt Schulbescheinigung
Download als PDF
Bildung und Teilhabe - Informationsblatt Lernförderung
Externe URL
Bildungspaket - Handreichung Sozialfonds
Externe URL
Bildung und Teilhabe - Bestätigung mehrtägige Klassenfahrten
Externe URL
Schlagwörter
Arbeitslosengeld II, Ausflüge, Mittagsverpflegung, Wohngeldempfänger, Sozialhilfe, Fahrkosten, Schulausflug, hartz 4, Nachhilfe, Bildungsleistung, ALG II, Mahlzeit, Fahrtkosten, Kindergeld, Bildungspaket, Teilhabepaket, Musikunterricht, Hartz IV, Lernförderung, Bildungsförderung, Schulbedarf, Sportverein, Kinderzuschlag, Hort, Sozialgeld, Klassenfahrt, Mittagessen, Bildung, Familienkasse, Vereinsbeitrag, Arbeitslosengeld, Schulausstattung, Musikschule, ALG 2, Schülermonatskarte, Teilhabe, Wohngeld, Jobcenter, arbeitslos
Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen können Sie bei Ihrem zuständigen Landkreis/kreisfreie Stadt beziehungsweise Jobcenter beantragen.
§ 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
§§ 34 f. Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII)
§§ 28 f. Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
§ 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
§ 3 Asylbewerberleistungsgesetz ( AsylbLG )
- Nachweis der Bedürftigkeit, zum Beispiel durch Bescheid über:
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- gegebenenfalls Rechnungen, Quittungen und sonstige Nachweise
- gegebenenfalls Angabe der Kindergeldnummer
- soweit erforderlich Bescheinigungen der Schule
Die zuständige Stelle informiert Sie über weitere eventuell erforderliche Unterlagen.
- Sie sind noch keine 25 Jahre alt und können Ihre Bildungs- und Teilhabebedarfe nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen oder eigenem Einkommen und Vermögen der Familie decken
- Sie haben entweder Anspruch auf
- Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende,
- Sozialhilfe oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
oder
- Ihre Familie bezieht
- Kinderzuschlag oder
- Wohngeld
Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit nur für berechtigte Personen unter 18 Jahre.
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Sie in der Regel auf Antrag (Globalantrag ab 01.08.2019, außer bei Klassenfahrten und Lernförderung im SGB II).
- Erkundigen Sie sich möglichst vorab bei der zuständigen Stelle, wie Sie Leistungen aus dem Bildungspaket am einfachsten bekommen (eventuell reichen Nachweise aus).
- Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen Ihnen auf Wunsch bei einer Antragstellung.
- Füllen Sie die benötigten Vordrucke aus, unterschreiben Sie den Antrag und stellen Sie die notwendigen Nachweise zusammen.
- Senden Sie die vollständigen Antragsunterlagen mit der Post an die zuständige Stelle oder geben Sie diese persönlich dort ab.
- Sie erhalten schriftlich Bescheid, ob und welche Angebote Ihr Kind wahrnehmen kann.
Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
29.09.2015
Landkreis/kreisfreie Stadt, Jobcenter
Bildung und Teilhabe - Informationsblatt Bildungspaket
Externe URL
Bildung und Teilhabe - Antrag auf Leistungen (pdf-Dokument)
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Bildung und Teilhabe - Bestätigung Schul-/Kitaausflüge
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Bildung und Teilhabe - Informationsblatt Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
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Bildung und Teilhabe - Informationsblatt Mittagsverpflegung für Leistungsberechtigte
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Bildung und Teilhabe - Bestätigung Lernförderung
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Bildung und Teilhabe - Antrag auf Leistungen (Ausfüllassistent)
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Bildung und Teilhabe - Informationsblatt Schul-/Kitaausflüge, mehrtägige Klassenfahrten
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Bildung und Teilhabe - Informationsblatt Schulbedarf
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Bildung und Teilhabe - Informationsblatt Schulbescheinigung
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Bildung und Teilhabe - Informationsblatt Lernförderung
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Bildungspaket - Handreichung Sozialfonds
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Bildung und Teilhabe - Bestätigung mehrtägige Klassenfahrten
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