Onlineformular Ordnungsrechtliche An-/Um-/Abmeldung eines Hunde

Zum Formular

Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund steuerlich und ordnungsbehördlich abzumelden und die Hundemarke zurück zu geben.

Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt. 




Servicezeiten

Mo-Fr 08:00 - 18:00


Häufig gestellte Fragen

- Antrag schriftlich, online oder persönlich

- eine Kopie des Aufnahmeantrages bei Abgabe des Hundes im Tierheim

- bei Tod des Hundes ggf. Bestätigung des Tierarztes

- falls vorhanden Rückgabe der Hundesteuermarke vor Ort in der Kommun


  • Wohnort im Verwaltungsgebiet
  • Tod, Umzug, Verlust oder Verkauf des Hundes
  • Einreichung aller erforderlichen Unterlagen

Nach der Abmeldung des Hundes wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.


Sie reichen den Antrag und ggf. weitere erforderlichen Unterlagen schriftlich, online oder persönlich bei der zuständigen Stelle ein und geben dort die Hundesteuermarke ab. Im Nachgang wird Ihnen die Hundesteuer anteilig ausgezahlt.


Die Bearbeitungsdauer kann je nach Kommune variieren.


Anhörungsfrist: 2 Wochen


Hund, abmelden, Hund abmelden, Hundehaltung, Tier, Hundeabmeldung