Dienstleistung
Genehmigung einer Angelveranstaltung gem. § 8 BbgFischO beantragen
Gemeinschaftsfischen oder ähnliche Angelveranstaltungen bei denen die Fangergebnisse abschließend verglichen oder bewertet werden und deren Zeitpunkt, Ort und Dauer durch Ausschreibung, Aushang oder sonstige Bekanntmachung festgelegt sind, dürfen nur mit Genehmigung der Fischereibehörde durchgeführt werden.
Der vernünftige Grund der Angelveranstaltung muss nachgewiesen sein. Die tierschutzrechtlichen Vorschriften müssen gewährleistet sein. §9 BbgFischO
In Kürze sehen Sie hier einen Online-Antragsassistenten, welcher im Brandenburgverlag (der MACH formsolutions) zur Verfügung stehen wird. Dieser resultiert aus der Zusammenarbeit von Kommunen und Landkreisen, welche dazu verschiedene Servicewerkstätten und weitere Formate nutzten. Unter der Leitung und mit Unterstützung des Kommunalpakt-Teams lag das Hauptaugenmerk dabei auf der Nutzendenzentrierung und der großflächigen Anwendbarkeit in Brandenburger Kommunen.
Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Gebührenpflichtig bei schriftlicher Genehmigung einer Angelveranstaltung nach § 8 Absatz 1 BbgFischO
Bearbeitungsdauer
1 Tag
Ausführliche Beschreibung
Gemeinschaftsfischen oder ähnliche Angelveranstaltungen bei denen die Fangergebnisse abschließend verglichen oder bewertet werden und deren Zeitpunkt, Ort und Dauer durch Ausschreibung, Aushang oder sonstige Bekanntmachung festgelegt sind, dürfen nur mit Genehmigung der Fischereibehörde durchgeführt werden.
Der vernünftige Grund der Angelveranstaltung muss nachgewiesen sein. Die tierschutzrechtlichen Vorschriften müssen gewährleistet sein. §9 BbgFischO
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Genehmigung einer Angelveranstaltung gem. §8 BbgFischO
Voraussetzungen
- der vernünftige Grund der Angelveranstaltung muss nachgewiesen sein
- Gewährleistung der tierschutzrechtlichen Vorschriften
- Zustimmung der Fischereiausübungsberechtigten
Verfahrensablauf
Die Genehmigung einer oder mehrerer Angelveranstaltung(en) kann über das Antragsformular beantragt werden. Der vom Antragsteller ausgefüllte Antrag muss dem Fischereiausübungsberechtigten vorgelegt und von diesem ausgefüllt und unterzeichnet werden. Der vollständige Antrag ist spätestens einen Monat vor Beginn der Angelveranstaltung bei der zuständigen Unteren Fischereibehörde schriftlich oder elektronisch einzureichen. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die Fischereibehörde den Antrag nicht spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung ablehnt.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Zuständige Stelle
Kreisfreie Stadt
Schlagwörter
BbgFischO, Fischerei, Fisch, Angelverein, Veranstaltung, Angelveranstaltung, Gemeinschaftsfischen, Angeln
Welche Gebühren fallen an?
Gebührenpflichtig bei schriftlicher Genehmigung einer Angelveranstaltung nach § 8 Absatz 1 BbgFischO
Bearbeitungsdauer
1 Tag
Ausführliche Beschreibung
Gemeinschaftsfischen oder ähnliche Angelveranstaltungen bei denen die Fangergebnisse abschließend verglichen oder bewertet werden und deren Zeitpunkt, Ort und Dauer durch Ausschreibung, Aushang oder sonstige Bekanntmachung festgelegt sind, dürfen nur mit Genehmigung der Fischereibehörde durchgeführt werden.
Der vernünftige Grund der Angelveranstaltung muss nachgewiesen sein. Die tierschutzrechtlichen Vorschriften müssen gewährleistet sein. §9 BbgFischO
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Genehmigung einer Angelveranstaltung gem. §8 BbgFischO
Voraussetzungen
- der vernünftige Grund der Angelveranstaltung muss nachgewiesen sein
- Gewährleistung der tierschutzrechtlichen Vorschriften
- Zustimmung der Fischereiausübungsberechtigten
Verfahrensablauf
Die Genehmigung einer oder mehrerer Angelveranstaltung(en) kann über das Antragsformular beantragt werden. Der vom Antragsteller ausgefüllte Antrag muss dem Fischereiausübungsberechtigten vorgelegt und von diesem ausgefüllt und unterzeichnet werden. Der vollständige Antrag ist spätestens einen Monat vor Beginn der Angelveranstaltung bei der zuständigen Unteren Fischereibehörde schriftlich oder elektronisch einzureichen. Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn die Fischereibehörde den Antrag nicht spätestens 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung ablehnt.
Rechtsbehelf
Widerspruch
Zuständige Stelle
Kreisfreie Stadt