Dienstleistung
Fahrerlaubnis der Klassen AM, A, A1, A2 oder A beantragen
Wichtigste Merkmale
Sie können eine Fahrerlaubnis der Klasse AM, A1, A2 oder A beantragen.
Diese Leistung ist Bestandteil einer Fokusleistung.
Einrichtung
Bürgerbüro am Markt
Mo-Fr 08:00 - 18:00
Häufig gestellte Fragen
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- gegebenenfalls Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Voraussetzungen
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.
Land Brandenburg:
- Mindestalter 15 Jahre
- Ordentlicher Wohnsitz in einem Bundesland, dass das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre gesenkt hat
- Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Abschluss der Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Klasse AM)
- Erfolgreiches Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung
- Kenntnis von Erster Hilfe
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Land Brandenburg:
Im Einzelfall unterschiedlich, je nach Aufwand
Verfahrensablauf
Land Brandenburg:
Persönliche Antragstellung
Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
Unterschiedlich, je nach Eingang erforderlicher Unterlagen
Fristen
Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.
Land Brandenburg:
Die Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 15. Lebensjahres möglich.
Formulare/Schriftformerfordernis
Land Brandenburg:
Persönliche Antragstellung
Hinweise (Besonderheiten)
Die erste Fahrerlaubnis (mit Ausnahme von AM, L und T) erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.
Land Brandenburg:
In den Kartenführerschein wird die Schlüsselzahl 195 eingetragen. Diese Schlüsselzahl verliert mit Erreichen des regulären Mindestalters für die Klasse AM (16 Jahre) ihre Gültigkeit und die Fahrerlaubnis gilt damit bundesweit.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Fachlich freigegeben am
18.04.2023
Zuständige Stelle
Führerscheinstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.
Fahrschulen können bei der Beantragung der Fahrerlaubnis behilflich sein.
Ansprechpunkt
Zur Antragstellung wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes.
Schlagwörter
Motorrad, Führerschein, 125er-Führerschein, Moped, Kleiner Motorradführerschein, Großer Motorradführerschein, A-Klassen, Fahrerlaubnis, Ersterteilung, Kraftrad
Erforderliche Unterlagen
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung)
- gegebenenfalls Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis
- ein biometrisches Lichtbild nach den Bestimmungen der Passverordnung (Größe 45x35 mm, Hochformat, Frontalaufnahme).
- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe
Voraussetzungen
- Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.
- Das Mindestalter für die Klasse AM beträgt 15 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A1 beträgt 16 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A2 beträgt 18 Jahre.
- Das Mindestalter für die Klasse A beträgt 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang, 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW oder 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren.
Land Brandenburg:
- Mindestalter 15 Jahre
- Ordentlicher Wohnsitz in einem Bundesland, dass das Mindestalter für die Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre gesenkt hat
- Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen
- Abschluss der Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen (Klasse AM)
- Erfolgreiches Ablegen der Fahrerlaubnisprüfung
- Kenntnis von Erster Hilfe
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Land Brandenburg:
Im Einzelfall unterschiedlich, je nach Aufwand
Verfahrensablauf
Land Brandenburg:
Persönliche Antragstellung
Bearbeitungsdauer
Land Brandenburg:
Unterschiedlich, je nach Eingang erforderlicher Unterlagen
Fristen
Der Antrag auf Ersterteilung einer Fahrerlaubnis verfällt, wenn die theoretische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Eingang des Prüfauftrags oder die praktische Prüfung nicht innerhalb von 12 Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden worden ist.
Land Brandenburg:
Die Antragstellung ist frühestens sechs Monate vor Vollendung des 15. Lebensjahres möglich.
Formulare/Schriftformerfordernis
Land Brandenburg:
Persönliche Antragstellung
Hinweise (Besonderheiten)
Die erste Fahrerlaubnis (mit Ausnahme von AM, L und T) erhalten Sie auf Probe. Die Probezeit dauert 2 Jahre.
Land Brandenburg:
In den Kartenführerschein wird die Schlüsselzahl 195 eingetragen. Diese Schlüsselzahl verliert mit Erreichen des regulären Mindestalters für die Klasse AM (16 Jahre) ihre Gültigkeit und die Fahrerlaubnis gilt damit bundesweit.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
Fachlich freigegeben am
18.04.2023
Zuständige Stelle
Führerscheinstelle des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt, in deren Bezirk Ihr Hauptwohnsitz liegt.
Fahrschulen können bei der Beantragung der Fahrerlaubnis behilflich sein.
Ansprechpunkt
Zur Antragstellung wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes.