Onlineformular zur Beantragung/Verlängerung eines Bibliotheksausweis

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Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.

Adresse
Gewerberweg 3
03044 Cottbus
Der Weg zum Glück!

Ansprechpartner

Häufig gestellte Fragen

  • Bibliotheksausweis Ausgabe
  • erfolgt sofort nach Anmeldung in einer Bibliothek
  • Ausweis wird entweder persönlich vor Ort ausgehändigt oder per Post geschickt
  • meist persönliches Erscheinen erforderlich
  • Gültigkeitsdauer begrenzt (z. B. 12 Monate); kann auf Antrag verlängert werden
  • zuständig: jeweilige Bibliothek

Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie gleich nach Anmeldung in einer Bibliothek.


Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek

Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek


gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe


Anmeldung in einer Bibliothek


Kostenrahmen:

„Benutzungsentgelt für 12 Monate: EUR 0,00 – 30,00“
„Ersatzausweis ausstellen: EUR 2,50 – 5,50“


Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:

  • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
  • Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
  • Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.

  • persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
  • per Post: maximal 10 Tage

Formulare: Anmeldeformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise


  • Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
  • Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg