Dienstleistung
Bibliotheksausweis Ausgabe
Wenn Sie sich in einer Bibliothek angemeldet haben, bekommen Sie umgehend einen Bibliotheksausweis persönlich ausgehändigt oder per Post zugeschickt. Der Ausweis ermöglicht es Ihnen, Bücher bzw. Medien in einer Bibliothek auszuleihen oder zu bestellen sowie etwaige weitere Bibliotheksdienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Für jede Ausleihe ist der Ausweis vorzuweisen.
Hinweis: Die Gültigkeit des Bibliotheksausweises ist zeitlich begrenzt (z.B. 12 Monate), so dass Sie im Bedarfsfall eine Verlängerung beantragen müssen.
Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie gleich nach Anmeldung in einer Bibliothek.
Häufig gestellte Fragen
Teaser
Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie gleich nach Anmeldung in einer Bibliothek.
Rechtsgrundlage(n)
Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek
Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek
Erforderliche Unterlagen
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
Voraussetzungen
Anmeldung in einer Bibliothek
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Kostenrahmen:
„Benutzungsentgelt für 12 Monate: EUR 0,00 – 30,00“
„Ersatzausweis ausstellen: EUR 2,50 – 5,50“
Verfahrensablauf
Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
- Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
- Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
Bearbeitungsdauer
- persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
- per Post: maximal 10 Tage
Formulare/Schriftformerfordernis
Formulare: Anmeldeformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
Hinweise (Besonderheiten)
- Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
- Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
Fachlich freigegeben am
12.07.2019
Zuständige Stelle
die jeweilige Bibliothek
Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie gleich nach Anmeldung in einer Bibliothek.
Benutzungsordnung der jeweiligen Bibliothek
Gebührenordnung der jeweiligen Bibliothek
gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes oder anderer amtlicher Ausweis mit Wohnsitzangabe
Anmeldung in einer Bibliothek
Kostenrahmen:
„Benutzungsentgelt für 12 Monate: EUR 0,00 – 30,00“
„Ersatzausweis ausstellen: EUR 2,50 – 5,50“
Einen Bibliotheksausweis erhalten Sie nach vorheriger Anmeldung:
- Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Bibliothek ein.
- Zahlen Sie das Benutzungsentgelt.
- Sie erhalten dann den Bibliotheksausweis sofort vor Ort oder per Post innerhalb einiger Tage.
- persönlich vor Ort: etwa 15 Minuten
- per Post: maximal 10 Tage
Formulare: Anmeldeformular
Onlineverfahren möglich: teilweise
Schriftform erforderlich: teilweise
Persönliches Erscheinen nötig: teilweise
- Ausweisverlust oder Änderungen bei den persönlichen Daten sind sofort der Bibliothek mitzuteilen.
- Der Ausweis bleibt Eigentum der Bibliothek und ist nicht auf andere Personen übertragbar.
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
12.07.2019
die jeweilige Bibliothek