Dienstleistung
Anzeige Aufnahme wegen Lärmbelästigung
Sie können die Lärmbelästigung bei Ihrer Gemeinde oder in akuten Fällen bei der zuständigen Polizeidienststelle anzeigen. Am schnellsten kann die Polizei auf einen Anruf reagieren.
Die Polizei prüft vor Ort, ob der Lärm die Nachbarschaft erheblich belästigt.
Wo kann ich mich über Lärmbelästigung beschweren?
Einrichtung
Bürgerbüro am Markt
Servicezeiten
Mo-Fr 08:00 - 18:00
Häufig gestellte Fragen
Teaser
Wo kann ich mich über Lärmbelästigung beschweren?
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Ordnungsbehörden der Gemeinden
Schlagwörter
Ruhestörung, Lärm
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Wo kann ich mich über Lärmbelästigung beschweren?
Zuständige Stelle
Zuständig sind die Ordnungsbehörden der Gemeinden
Schlagwörter
Ruhestörung, Lärm