Dienstleistung
Antrag einfache Meldebescheinigung für eine Person nach § 18 Absatz 1 Bundesmeldegesetz
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?
Häufig gestellte Fragen
Teaser
Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.
Urheber
Dr. Laier, RL VII2
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
Fachlich freigegeben am
04.11.2015
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Schlagwörter
Meldebescheinigung, Wohnungsnachweis, Meldeschein
Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?
Personalausweis oder Reisepass
Gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg ist die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) gebührenfrei.
In den übrigen Fällen ist eine Gebühr in Höhe von 5,00 EUR zu entrichten.
Dr. Laier, RL VII2
Bundesministerium des Innern (BMI)
04.11.2015
die Meldebehörde Ihres Wohnortes