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Onlineformular amtliche Meldebestätigung


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ZV DIKOM Bürgerservice mit VOIS


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Ansprechpartner


Zweckverband DIKOM

Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?

 

Das OZG-Portfolio des ZV DIKOM wird um die neue Komponente VOIS Online 2.0 für eine Übermittlung von bürgerfreundlichen und elektronischen Vorgängen im Meldewesen, Pass- und Personalausweiswesen und im Bereich Wahlen erweitert. 

Sukzessive werden weitere digitale Verwaltungsleistungen aus dem Bereich des Meldewesens zur Verfügung stehen.

Die Anbindung an die VOIS Online 2.0-Infrastruktur des ZV DIKOM wird allen Bürgerämtern in Brandenburg gleichberechtigt ermöglicht; eine Mitgliedschaft im Zweckverband ist nicht erforderlich.

Anfragen zu unserem Service oder Angebotsanforderungen richten Sie bitte an vertrieb@dikom-bb.de . 

 

Bis zur erfolgreichen Umsetzung des Service "Online-Meldewesen", nutzen Sie gern den zur Verfügung stehenden Onlineantragsassistenten.

Adresse
Gewerberweg 3
03044 Cottbus
Der Weg zum Glück!

Ansprechpartner

Häufig gestellte Fragen

In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.


Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 6,00 EUR zu entrichten.

Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.

Gebührengesetz für das Land Brandenburg (GebGBbg)


die Meldebehörde Ihres Wohnortes


Meldebescheinigung, Wohnungsnachweis, Meldeschein, Meldebestätigung, Bescheinigung