Dienstleistung
amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Wichtigste Merkmale
Wofür benötigt man eine amtliche Meldebestätigung und wer stellt sie aus?
Das OZG-Portfolio des ZV DIKOM wird um die neue Komponente VOIS Online 2.0 für eine Übermittlung von bürgerfreundlichen und elektronischen Vorgängen im Meldewesen, Pass- und Personalausweiswesen und im Bereich Wahlen erweitert.
Sukzessive werden weitere digitale Verwaltungsleistungen aus dem Bereich des Meldewesens zur Verfügung stehen.
Die Anbindung an die VOIS Online 2.0-Infrastruktur des ZV DIKOM wird allen Bürgerämtern in Brandenburg gleichberechtigt ermöglicht; eine Mitgliedschaft im Zweckverband ist nicht erforderlich.
Anfragen zu unserem Service oder Angebotsanforderungen richten Sie bitte an vertrieb@dikom-bb.de .
Bis zur erfolgreichen Umsetzung des Service "Online-Meldewesen", nutzen Sie gern den zur Verfügung stehenden Onlineantragsassistenten.
Einrichtung
Hauptamt
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 6,00 EUR zu entrichten.
Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
Fachlich freigegeben am
04.11.2015
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Schlagwörter
Meldebescheinigung, Wohnungsnachweis, Meldeschein, Meldebestätigung, Bescheinigung
Ausführliche Beschreibung
In bestimmten Angelegenheiten wird durch Behörden, Institutionen oder anderen Stellen die Vorlage einer Meldebescheinigung verlangt.
Diese enthält nachstehende Daten:
Name, Vorname, Geburtsdatum und Geburtsort, aktuelle Anschrift, Tag des Einzuges.
Eine Meldebescheinigung wird durch persönliche Vorsprache und Vorlage eines Dokumentes zur Identifizierung sofort erteilt.
Erforderliche Unterlagen
Personalausweis oder Reisepass
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Grundsätzlich ist eine Gebühr in Höhe von 6,00 EUR zu entrichten.
Eine Gebührenbefreiung für die Ausstellung einer Meldebescheinigung in sozialen Angelegenheiten (z. B. Renten- und Versorgungsangelegenheiten) ist gemäß der Gebührenordnung des Landes Brandenburg möglich.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium des Innern (BMI)
Fachlich freigegeben am
04.11.2015
Zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres Wohnortes