Dienstleistung
Hundesteuerersatzmarke
Wichtigste Merkmale
Wenn Ihre Hundesteuermarke verloren gegangen oder unlesbar ist, müssen Sie eine neue Marke beantragen.
Einrichtung
Bürgerbüro am Markt
Mo-Fr 08:00 - 18:00
Häufig gestellte Fragen
Ausführliche Beschreibung
Sie müssen Ihren Hund nach der örtlich geltenden Satzung mit einer Hundesteuermarke kennzeichnen. Bei Verlust oder Unkenntlichkeit der Hundesteuermarke ist eine Ersatzmarke zu beantragen, um der Kennzeichnungspflicht nachzukommen.
Mögliche Gebühren und das Verfahren zur Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke ergeben sich aus der jeweiligen geltenden Verwaltungsgebührensatzung.
Erforderliche Unterlagen
unterschiedliche Anforderungen/Bestimmungen der Kommunen
Voraussetzungen
Die ursprünglich bei der Hundesteueranmeldung ausgegebenen Hundesteuermarke ist Unkenntlichkeit oder verloren gegangen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Kosten gemäß der jeweiligen kommunalen Satzung
Bearbeitungsdauer
7 Tage
Verfahrensablauf
Nach Antragstellung erfolgt die Ausgabe der Hundesteuerersatzmarke mit dem Erhalt des Gebührenbescheids. Die Zahlungsaufforderung gilt zeitnah zur Ausgabe der Marke.
Fristen
Eine neue Hundesteuermarke muss unmittelbar nach Verlust oder Unkenntlichkeit der Marke beantragt werden.
Zuständige Stelle
kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter
Ausführliche Beschreibung
Sie müssen Ihren Hund nach der örtlich geltenden Satzung mit einer Hundesteuermarke kennzeichnen. Bei Verlust oder Unkenntlichkeit der Hundesteuermarke ist eine Ersatzmarke zu beantragen, um der Kennzeichnungspflicht nachzukommen.
Mögliche Gebühren und das Verfahren zur Ausgabe einer Hundesteuerersatzmarke ergeben sich aus der jeweiligen geltenden Verwaltungsgebührensatzung.
Erforderliche Unterlagen
unterschiedliche Anforderungen/Bestimmungen der Kommunen
Voraussetzungen
Die ursprünglich bei der Hundesteueranmeldung ausgegebenen Hundesteuermarke ist Unkenntlichkeit oder verloren gegangen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Kosten gemäß der jeweiligen kommunalen Satzung
Bearbeitungsdauer
7 Tage
Verfahrensablauf
Nach Antragstellung erfolgt die Ausgabe der Hundesteuerersatzmarke mit dem Erhalt des Gebührenbescheids. Die Zahlungsaufforderung gilt zeitnah zur Ausgabe der Marke.
Fristen
Eine neue Hundesteuermarke muss unmittelbar nach Verlust oder Unkenntlichkeit der Marke beantragt werden.
Zuständige Stelle
kreisfreie Städte, amtsfreie Gemeinden, Ämter