Abmeldung Hund

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Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund abzumelden.

Die Meldepflicht ist in der kommunalen Satzung geregelt.

Adresse
Großstraße 7
15823 Niemegk
Servicezeiten

Montag geschlossen

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 16:00 Uhr

Freitag geschlossen

Hinweis:

Terminvereinbarungen sind nach telefonischer Absprache auch außerhalb der Sprechtage möglich. 


Fax
033843 62789
Telefon
033843 627-0

Ansprechpartner

Häufig gestellte Fragen

Wenn Sie die Hundehaltung eines angemeldeten Hundes aufgeben oder umziehen, sind Sie verpflichtet den Hund abzumelden.


Wo kann ich einen Hund abmelden?


Kommunale Satzung der kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes


Rückgabe der Hundesteuermarke

Ggf. Kopie der Bescheinigung vom Tierarzt


Sie sind verpflichtet, die Aufgabe der Hundehaltung innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Stelle ihrer kreisfreien Stadt/Gemeinde/Amtes mitzuteilen.


kreisfreien Stadt/der Gemeinde/des Amtes, in deren örtlichem Zuständigkeitsbereich es liegt