Häufig abgerufene Dienstleistungen
Vereinsförderung in der Gemeinde Mühlenfließ
Die Gemeinde fördert nachgewiesen gemeinnützige Arbeit von eingetragenen rechtsfähigen Vereinen, welche im Gebiet der Gemeinde Mühlenfließ ansässig und tätig sind, mit einer Zuwendung. Diese erfolgt ausschließlich zur Verwirklichung satzungsgemäßer gemeinnütziger Zwecke der Vereine in den Bereichen Kultur, Heimatpflege und Sport.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Satzung zur Förderung gemeinnütziger ortsansässiger Vereine sowie zur Würdigung des Ehrenamtes.
Für eine Beantragung von Fördermitteln sind folgende Formulare notwendig:
Hund steuerlich und ordnungsbehördlich richtig anmelden
Sie sind „auf den Hund gekommen“ oder mit ihm umgezogen oder müssen ihn abmelden. Dann sind Sie verpflichtet, diesen korrekt an- oder umzumelden. Aus der Anmeldung ergibt sich dann die Hundesteuer.
Das Anzeigen der Haltung eines Hundes nach § 2 Abs. 2 HundehV ist gebührenpflichtig und der Hundebesitzer erhält einen Gebührenbescheid nach der Gebührenordnung des Ministeriums des Innern und für Kommunales GebOMIK. Sie beträgt derzeit 15€.
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