Wer beglaubgt Unterschrifen?


Spezielle Hinweise für - Amt Gransee und Gemeinden

Behörden beglaubigen Unterschriften, wenn das Dokument bei einer Behörde oder einer anderen Stelle eingereicht werden muss.


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16775 Gransee
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Häufig gestellte Fragen

Spezielle Hinweise für - Amt Gransee und Gemeinden

Die Gebühr wird aufgrund der aktuell gültigen Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Gransee und Gemeinden erhoben.
Gebühr: EUR 2,00
https://gransee.mein-intra.net/data/file/legal/4/4/0/4/0/00_Verwaltungsgebuehrensatzung.pdf

Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.