Dienstleistung
Unterschriften Beglaubigung
Wer beglaubgt Unterschrifen?
Spezielle Hinweise für - Amt Gransee und Gemeinden
Behörden beglaubigen Unterschriften, wenn das Dokument bei einer Behörde oder einer anderen Stelle eingereicht werden muss.
Adresse
Baustraße 56
16775 Gransee
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Servicezeiten
Mo. geschlossen
Di. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 18:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 09:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:00 Uhr
Fr. geschlossen
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Telefon
03306 751-304
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Telefon
03306 751-305
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Häufig gestellte Fragen
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Amt Gransee und Gemeinden
Die Gebühr wird aufgrund der aktuell gültigen Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Gransee und Gemeinden erhoben.
Gebühr:
EUR 2,00
https://gransee.mein-intra.net/data/file/legal/4/4/0/4/0/00_Verwaltungsgebuehrensatzung.pdf
Ausführliche Beschreibung
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Amt Gransee und Gemeinden
Die Gebühr wird aufgrund der aktuell gültigen Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Gransee und Gemeinden erhoben.
Gebühr: EUR 2,00
https://gransee.mein-intra.net/data/file/legal/4/4/0/4/0/00_Verwaltungsgebuehrensatzung.pdf
Gebühr: EUR 2,00
https://gransee.mein-intra.net/data/file/legal/4/4/0/4/0/00_Verwaltungsgebuehrensatzung.pdf
Ausführliche Beschreibung
Unterschriften und Handzeichen auf Schriftstücken werden von Behörden beglaubigt, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle, der auf Grund einer Rechtsvorschrift das unterzeichnete Schriftstück vorzulegen ist, benötigt wird.